Rechengang

Wohngeldrechner 2026

Haben Sie Anspruch auf Wohngeld – und wie viel? Haushaltsgröße, Mietstufe, Bruttokaltmiete und Einkommen eingeben: Der Rechner nutzt die amtliche Formel mit den Werten für 2026 und zeigt auch, bis zu welchem Einkommen sich der Antrag lohnt.

€
€
€
€
Abzüge und Freibeträge
Pers.
Pers.
Pers.
Alleinerziehend

Ihr Wohngeld (voraussichtlich)

Berechnung nach § 19 WoGG mit den Werten ab 1.1.2025 (gültig 2026), Heizkostenentlastung und Klimakomponente nach § 12 WoGG. Die Mietstufe Ihrer Gemeinde steht in der Anlage zur Wohngeldverordnung oder auf der Website Ihrer Wohngeldstelle. Richtwert – verbindlich ist der Bescheid.

So wird das Wohngeld berechnet

Wohngeld = 1,15 × (M − (a + b × M + c × Y) × Y)  ·  M = zu berücksichtigende Miete, Y = monatliches Gesamteinkommen

Die Formel steht in § 19 des Wohngeldgesetzes. Die Werte a, b und c hängen von der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. M ist Ihre Bruttokaltmiete – höchstens bis zum Höchstbetrag Ihrer Mietstufe plus Klimakomponente – zuzüglich einer festen Heizkostenentlastung. Y ist das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder: Bruttoeinkommen minus Werbungskosten (mindestens 102,50 € im Monat bei Lohn, 8,50 € bei Rente), minus je 10 % für Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung und Rentenversicherung, minus Freibeträge.

Beispiel der Bundesregierung: Eine alleinstehende Rentnerin mit 1.300 € Bruttorente zahlt 335 € Bruttokaltmiete in Mietstufe I. Einkommen: (1.300 € − 8,50 €) × 90 % = 1.162,35 €. Miete: 335 € + 110,40 € Heizkostenentlastung = 445,40 €. Ergebnis: 110 € Wohngeld im Monat.

Höchstbeträge für die Miete 2026

Bis zu diesen Beträgen (Bruttokaltmiete) wird die Miete berücksichtigt. Dazu kommen die Klimakomponente (1 Person: 19,20 €, 2 Personen: 24,80 €, 3: 29,60 €, 4: 34,40 €, 5: 39,20 €) und die Heizkostenentlastung (110,40 €, 142,60 €, 170,20 €, 197,80 €, 225,40 €).

HaushaltIIIIIIIVVVIVII
1 Person361 €408 €456 €511 €562 €615 €677 €
2 Personen437 €493 €551 €619 €680 €745 €820 €
3 Personen521 €587 €657 €737 €809 €887 €975 €
4 Personen608 €686 €766 €858 €946 €1.035 €1.139 €
5 Personen694 €782 €875 €982 €1.080 €1.183 €1.302 €

Einkommensgrenzen für Wohngeld 2026

Bis zu diesem Bruttolohn im Monat gibt es mindestens 10 € Wohngeld – gerechnet für Arbeitnehmer mit 30 % Abzug, einen Verdiener und eine Miete in Höhe des Höchstbetrags. Mit niedrigerer Miete, mit Rente oder mehreren Verdienern verschieben sich die Grenzen; der Rechner oben zeigt Ihre persönliche Grenze.

HaushaltIIIIIIIVVVIVII
1 Person2.163 €2.212 €2.258 €2.303 €2.342 €2.378 €2.415 €
2 Personen2.892 €2.955 €3.012 €3.073 €3.122 €3.169 €3.218 €
3 Personen3.606 €3.679 €3.748 €3.818 €3.873 €3.928 €3.983 €
4 Personen4.851 €4.946 €5.035 €5.125 €5.202 €5.272 €5.346 €
5 Personen5.563 €5.666 €5.762 €5.862 €5.943 €6.021 €6.102 €

Was zählt als Einkommen?

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Mieter und Eigentümer selbst genutzten Wohnraums, deren Einkommen zwar zum Leben reicht, aber nicht für die Wohnkosten. Kein Wohngeld bekommt, wer Bürgergeld bzw. die neue Grundsicherung, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder BAföG mit Wohnanteil erhält – dort sind die Wohnkosten bereits enthalten. Ausgeschlossen ist auch, wer erhebliches Vermögen hat: als Richtwert gelten 60.000 € für das erste und 30.000 € für jedes weitere Haushaltsmitglied.

Welche Miete zählt beim Wohngeld?

Die Bruttokaltmiete: Kaltmiete plus kalte Nebenkosten wie Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister oder Grundsteuer. Heiz- und Warmwasserkosten, Strom, Garage oder Stellplatz zählen nicht. Die Miete wird nur bis zum Höchstbetrag Ihrer Mietstufe (plus Klimakomponente) berücksichtigt; zusätzlich kommt eine feste Heizkostenentlastung hinzu – für eine Person 110,40 € im Monat.

Zählt Kindergeld als Einkommen?

Nein. Kindergeld wird beim Wohngeld nicht als Einkommen angerechnet. Angerechnet werden Lohn und Gehalt, Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Unterhalt, Elterngeld oberhalb des Freibetrags und ähnliche Einnahmen aller Haushaltsmitglieder. Unterhalt für Kinder, die nicht im Haushalt leben, kann abgezogen werden.

Wo und wie beantrage ich Wohngeld?

Bei der Wohngeldbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde, in vielen Ländern auch online. Wohngeld gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht – nicht rückwirkend. Stellen Sie den Antrag deshalb sofort, auch wenn noch Unterlagen fehlen. Bewilligt wird in der Regel für 12 Monate, bei gleichbleibenden Verhältnissen bis zu 24 Monate; danach ist ein Weiterleistungsantrag nötig.

Wie hoch ist das Wohngeld 2026?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die erhöhten Werte der zweiten Wohngeld-Fortschreibung; 2026 bleiben sie unverändert. Die nächste reguläre Anpassung ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Ein Beispiel der Bundesregierung: Eine alleinstehende Rentnerin mit 1.300 € Bruttorente und 335 € Bruttokaltmiete in Mietstufe I erhält 110 € Wohngeld im Monat.

Gibt es Wohngeld für Rentner und Studenten?

Rentner ja – sie sind die größte Gruppe der Wohngeldempfänger, oft mit kleiner Rente knapp über der Grundsicherung. Studenten und Auszubildende mit Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe sind dagegen in der Regel ausgeschlossen, auch wenn sie die Förderung nicht beantragen. Eine Ausnahme gilt etwa, wenn die Förderung ausschließlich als Darlehen gezahlt wird.