Weitere Angaben (Bundesland, Krankenkasse)
Mehr netto pro Monat
Berechnung nach dem Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026 für gesetzlich Versicherte, monatlich, ohne Freibeträge. Bei mehreren Kindern unter 25 sinkt der Pflegeversicherungsbeitrag.
So viel bleibt von der Gehaltserhöhung
Auf eine Gehaltserhöhung wirkt nicht der durchschnittliche Steuersatz, sondern der Grenzsteuersatz – also der Satz, mit dem der nächste verdiente Euro besteuert wird. Dazu kommen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung von zusammen gut 21 %. Bei mittleren Gehältern bleibt deshalb oft nur gut die Hälfte der Erhöhung übrig. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen fallen keine weiteren Sozialabgaben an und der Anteil steigt wieder.
5 % Gehaltserhöhung: Netto-Plus nach Gehalt
| Brutto bisher | Brutto neu | Netto-Plus im Monat | von 100 € brutto bleiben |
|---|---|---|---|
| 2.500 € | 2.625 € | + 71,97 € | 58 € |
| 3.000 € | 3.150 € | + 84,37 € | 56 € |
| 3.500 € | 3.675 € | + 96,10 € | 55 € |
| 4.000 € | 4.200 € | + 107,09 € | 54 € |
| 4.500 € | 4.725 € | + 117,38 € | 52 € |
| 5.000 € | 5.250 € | + 127,04 € | 51 € |
| 6.000 € | 6.300 € | + 164,95 € | 55 € |
| 7.000 € | 7.350 € | + 180,57 € | 52 € |
| 8.000 € | 8.400 € | + 187,14 € | 47 € |
| 10.000 € | 10.500 € | + 265,01 € | 53 € |
Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %, Lohnsteuer 2026.
Gehaltserhöhung nach Steuerklasse
Gleiche Erhöhung, unterschiedliches Ergebnis: 3.500 € brutto plus 5 % (175 €) im Monat.
| Steuerklasse | Netto vorher | Netto nachher | Netto-Plus |
|---|---|---|---|
| I (ledig) | 2.333,25 € | 2.429,35 € | + 96,10 € |
| II (alleinerziehend) | 2.433,50 € | 2.531,60 € | + 98,10 € |
| III (verheiratet, Partner V oder ohne Lohn) | 2.628,59 € | 2.735,18 € | + 106,59 € |
| IV (verheiratet, ähnlich viel) | 2.333,25 € | 2.429,35 € | + 96,10 € |
| V (verheiratet, Partner III) | 1.959,42 € | 2.039,35 € | + 79,93 € |
| VI (Zweitjob) | 1.916,42 € | 1.995,43 € | + 79,01 € |
Mehr netto ohne Gehaltserhöhung
Statt mehr Brutto können Arbeitgeber steuerfreie oder pauschal versteuerte Extras zahlen. Sie kommen ganz oder fast ganz netto an:
- Sachbezug bis 50 € im Monat, z. B. als Gutschein- oder Tankkarte – steuer- und sozialabgabenfrei.
- Jobticket oder Zuschuss zum Deutschlandticket – steuerfrei, wird aber auf die Entfernungspauschale angerechnet.
- Kita-Zuschuss für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen – in voller Höhe der Kosten steuer- und sozialabgabenfrei.
- Internetpauschale bis 50 € im Monat und Erholungsbeihilfe bis 156 € im Jahr – mit 25 % pauschal versteuert.
- Betriebliche Altersvorsorge: Entgeltumwandlung bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 4.056 € im Jahr) ohne Sozialabgaben, bis 8 % (8.112 €) steuerfrei.
Tipps für die Gehaltsverhandlung
- Den eigenen Marktwert kennen: Tarifverträge, Stellenanzeigen mit Gehaltsangabe und Gehaltsvergleiche geben Orientierung.
- Mit Jahresbrutto verhandeln und eine konkrete Zahl nennen – am besten etwas über dem Ziel.
- Einen guten Zeitpunkt wählen: nach erfolgreichen Projekten, bei neuen Aufgaben oder vor der Budgetplanung.
- Alternativen vorbereiten: Wenn mehr Brutto nicht möglich ist, sind steuerfreie Extras, mehr Urlaub oder Homeoffice-Tage oft verhandelbar.
Häufige Fragen
Wie viel bleibt von einer Gehaltserhöhung netto?
Meist etwa die Hälfte, je nach Gehalt und Steuerklasse. Bei 3.500 € brutto und 5 % mehr (175 €) bleiben in Steuerklasse I rund 96,10 € netto im Monat – von 100 € brutto mehr also etwa 55 €. Der Rest geht an Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und die Sozialversicherung.
Kann ich nach einer Gehaltserhöhung weniger netto haben?
Nein. Der Steuertarif ist so aufgebaut, dass nur der zusätzliche Euro mit dem höheren Steuersatz belastet wird – das Netto steigt also immer, nur langsamer als das Brutto. Weniger Geld insgesamt ist nur möglich, wenn durch das höhere Einkommen Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag wegfallen oder ein Minijob über die Grenze von 603 € rutscht.
Warum steigt mein Netto weniger als mein Brutto?
Weil auf jeden zusätzlichen Euro der Grenzsteuersatz fällt, der höher ist als der durchschnittliche Steuersatz. Dazu kommen rund 21 % Sozialabgaben. Erst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen (2026: 5.812,50 € in der Kranken- und Pflegeversicherung, 8.450 € in der Renten- und Arbeitslosenversicherung) fallen auf die Erhöhung keine weiteren Beiträge an – dann bleibt prozentual mehr übrig.
Wie viel Gehaltserhöhung kann ich verlangen?
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht – außer über Tarifverträge oder den Mindestlohn (13,90 € pro Stunde). Im selben Job sind Erhöhungen von etwa 3 bis 5 % verbreitet, bei mehr Verantwortung oder einem Jobwechsel oft deutlich mehr. Mit dem Modus „Wunsch-Netto“ sehen Sie, wie viel brutto Sie fordern müssen, damit am Ende ein bestimmter Betrag mehr auf dem Konto ankommt.
Was ist besser: Gehaltserhöhung oder steuerfreie Extras?
Für das gleiche Netto oft die Extras. Ein steuerfreier Sachbezug von 50 € im Monat (z. B. eine Gutscheinkarte) kommt voll an. Damit bei 3.500 € brutto in Steuerklasse I 50 € mehr netto übrig bleiben, müsste das Gehalt dagegen um rund 91 € brutto steigen. Für den Arbeitgeber ist das Extra außerdem günstiger, weil keine Arbeitgeberbeiträge anfallen.