Beste Steuerklassenkombination
| Kombination | Netto Partner 1 | Netto Partner 2 | Netto gesamt / Monat | Nachzahlung (+) / Erstattung (−) im Jahr |
|---|
Lohnsteuer 2026 nach dem amtlichen Programmablaufplan, Sozialabgaben mit Zusatzbeitrag 2,9 %, ohne Kirchensteuer und Freibeträge. Nachzahlung/Erstattung: geschätzt aus der Splittingsteuer auf beide Gehälter, ohne weitere Einkünfte und Werbungskosten über der Pauschale.
Die Steuerklassenkombinationen für Ehepaare
- IV / IV: Standard nach der Heirat. Jeder wird wie ein Single besteuert. Passend bei ähnlichem Einkommen, meist kleine Erstattung.
- III / V: Der Partner in III erhält den doppelten Grundfreibetrag, Klasse V gar keinen. Maximales Netto bei großem Gehaltsunterschied – aber Pflicht zur Steuererklärung und häufig Nachzahlungen.
- IV / IV mit Faktor: Die Lohnsteuer wird nach dem tatsächlichen Anteil am gemeinsamen Einkommen verteilt. Monatlich fast so viel Netto wie III/V, aber kaum Nachzahlungen.
Beispiel: 4.500 € und 1.500 € brutto, kinderlos. Netto zusammen in IV/IV 4.035,58 €, in III/V 4.242,00 €, mit Faktor 0,888 4.109,44 €. Die tatsächliche Jahressteuer nach dem Splittingtarif beträgt rund 7.034 € – bei III/V wird zu wenig einbehalten (1.598 € im Jahr).
Netto im Vergleich (kinderlos, 2026)
| Brutto Partner 1 / 2 | IV / IV | III / V | mit Faktor | III/V: Nachzahlung im Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 3.000 € / 3.000 € | 4.109 € | 4.034 € | 4.109 € | -898 € |
| 4.000 € / 2.000 € | 4.082 € | 4.195 € | 4.109 € | 1.036 € |
| 4.500 € / 1.500 € | 4.036 € | 4.242 € | 4.109 € | 1.598 € |
| 5.000 € / 1.000 € | 3.913 € | 4.198 € | 4.113 € | 1.028 € |
| 5.000 € / 2.500 € | 4.899 € | 5.001 € | 4.941 € | 730 € |
| 6.000 € / 0 € | 3.642 € | 4.095 € | 4.125 € | -348 € |
Netto gesamt pro Monat. Negative Nachzahlung bedeutet eine Erstattung. Je ungleicher die Gehälter, desto größer der monatliche Vorteil von III/V.
Häufige Fragen
Welche Steuerklasse ist für Ehepaare am besten?
Verdienen beide etwa gleich viel, ist IV/IV passend. Bei großem Gehaltsunterschied (ab etwa 60:40) bringt III/V mehr Netto im Monat: Der Besserverdiener bekommt Klasse III, der andere V. Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) verteilt die Steuer dagegen genau nach dem Anteil am Einkommen und vermeidet Nachzahlungen. Über das ganze Jahr zahlen Paare bei jeder Kombination gleich viel Steuer – die Wahl beeinflusst nur, wie viel monatlich einbehalten wird.
Muss ich bei III/V Steuern nachzahlen?
Oft ja. Die Lohnsteuer in III/V ist so kalkuliert, dass sie bei einer Gehaltsverteilung von rund 60:40 passt. Weicht die Verteilung ab, wird zu wenig einbehalten und es kommt zur Nachzahlung. Mit III/V oder Faktor sind Sie deshalb verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Der Rechner zeigt die voraussichtliche Nachzahlung oder Erstattung.
Wie funktioniert das Faktorverfahren?
Das Finanzamt berechnet einen Faktor kleiner als 1: voraussichtliche Steuer nach dem Splittingtarif geteilt durch die Summe der Lohnsteuer beider Partner in Klasse IV. Die Lohnsteuer jedes Partners wird mit diesem Faktor multipliziert. So zahlt jeder genau seinen Anteil, und die Splittingvorteile kommen schon monatlich an. Der Faktor wird beim Finanzamt beantragt und gilt bis zu zwei Jahre.
Wann und wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?
Ein Wechsel ist mehrmals im Jahr möglich, mit Antrag beim Finanzamt (Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ oder online über ELSTER). Er gilt ab dem Folgemonat. Nach der Heirat kommen Paare automatisch in IV/IV.
Beeinflusst die Steuerklasse Elterngeld und Arbeitslosengeld?
Ja, stark. Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Kurzarbeitergeld richten sich nach dem Netto, das von der Steuerklasse abhängt. Wer bald Elterngeld bezieht, fährt mit Klasse III meist deutlich besser – der Wechsel muss aber in mindestens 7 der 12 Monate vor dem Mutterschutz gegolten haben. Beim Arbeitslosengeld zählt die Steuerklasse zu Jahresbeginn.
Wird III/V abgeschafft?
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Kombination III/V langfristig in das Faktorverfahren zu überführen. Bis dahin können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner weiter zwischen IV/IV, III/V und IV/IV mit Faktor wählen.