Grunderwerbsteuer
Steuersätze 2026 nach den Landesgesetzen, Stand Oktober 2026. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis ohne mitverkaufte bewegliche Gegenstände. Notar-, Grundbuch- und Maklerkosten als übliche Richtwerte.
So wird die Grunderwerbsteuer berechnet
Beispiel: Eine Wohnung in Nordrhein-Westfalen für 400.000 €, davon 10.000 € für die Einbauküche. Bemessungsgrundlage 390.000 €, Grunderwerbsteuer 6,5 % = 25.350 €. In Bayern wären es nur 13.650 €. Maßgeblich ist der Ort des Grundstücks, nicht der Wohnsitz des Käufers.
Grunderwerbsteuer 2026 in allen Bundesländern
| Bundesland | Steuersatz | bei 300.000 € | bei 500.000 € | gilt seit |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000 € | 25.000 € | 05.11.2011 |
| Bayern | 3,5 % | 10.500 € | 17.500 € | seit jeher |
| Berlin | 6,0 % | 18.000 € | 30.000 € | 01.01.2014 |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500 € | 32.500 € | 01.07.2015 |
| Bremen | 5,5 % | 16.500 € | 27.500 € | 01.07.2025 |
| Hamburg | 5,5 % | 16.500 € | 27.500 € | 01.01.2023 |
| Hessen | 6,0 % | 18.000 € | 30.000 € | 01.08.2014 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 18.000 € | 30.000 € | 01.07.2019 |
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000 € | 25.000 € | 01.01.2014 |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500 € | 32.500 € | 01.01.2015 |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000 € | 25.000 € | 01.03.2012 |
| Saarland | 6,5 % | 19.500 € | 32.500 € | 01.01.2015 |
| Sachsen | 5,5 % | 16.500 € | 27.500 € | 01.01.2023 |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000 € | 25.000 € | 01.03.2012 |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500 € | 32.500 € | 01.01.2014 |
| Thüringen | 5,0 % | 15.000 € | 25.000 € | 01.01.2024 |
Kaufnebenkosten im Überblick
- Grunderwerbsteuer: 3,5 bis 6,5 % – der größte Posten.
- Notar: rund 1,5 % für Beurkundung und Vollzug des Kaufvertrags sowie die Grundschuldbestellung.
- Grundbuchamt: rund 0,5 % für Eigentumsumschreibung und Grundschuldeintragung.
- Makler: beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern höchstens die Hälfte, meist 3,57 % inkl. MwSt für den Käufer; ohne Makler entfällt der Posten.
Zusammen ergeben sich je nach Bundesland 7 bis 12,5 % des Kaufpreises. Diese Kosten sollten aus Eigenkapital bezahlt werden, weil Banken sie selten finanzieren.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2026?
Zwischen 3,5 % in Bayern und 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Jedes Bundesland legt den Satz selbst fest. Zuletzt hat Bremen den Satz zum 1. Juli 2025 von 5,0 auf 5,5 % erhöht. Bei 400.000 € Kaufpreis bedeutet das zwischen 14.000 € und 26.000 € Steuer.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
Gesetzlich schulden Käufer und Verkäufer die Steuer gemeinsam, im Kaufvertrag wird sie aber fast immer dem Käufer auferlegt. Zahlt der Käufer nicht, kann sich das Finanzamt an den Verkäufer halten. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – ohne sie trägt das Grundbuchamt den neuen Eigentümer nicht ein.
Wann muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden?
Der Notar meldet den Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen dem Finanzamt. Dieses verschickt den Steuerbescheid meist nach zwei bis acht Wochen; fällig ist die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Die Grunderwerbsteuer wird von Banken in der Regel nicht mitfinanziert und sollte aus Eigenkapital kommen.
Kann ich die Grunderwerbsteuer senken?
Ja, indem bewegliche Gegenstände, die mitverkauft werden, im Kaufvertrag separat und mit realistischem Wert ausgewiesen werden – etwa Einbauküche, Markisen, Möbel oder Gartenhaus. Auf diesen Teil fällt keine Grunderwerbsteuer an. Überhöhte Ansätze erkennt das Finanzamt nicht an. Die Instandhaltungsrücklage einer Eigentumswohnung mindert die Steuer dagegen nicht.
Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?
Bei Kaufpreisen bis 2.500 € (Freigrenze), beim Kauf zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, zwischen Verwandten in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel) sowie bei Erbschaft und Schenkung – dort fällt gegebenenfalls Erbschaft- oder Schenkungsteuer an. Geschwister zahlen dagegen Grunderwerbsteuer.
Ist die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzbar?
Bei selbst genutztem Wohneigentum nicht. Bei vermieteten Immobilien gehört sie zu den Anschaffungskosten und wird – soweit sie auf das Gebäude entfällt – über die Abschreibung (AfA, meist 2 bis 3 % pro Jahr) steuerlich geltend gemacht.