Günstiger ist
Günstigerprüfung nach § 31 EStG mit Einkommensteuertarif 2026, Kindergeld 259 €, Kinderfreibetrag 6.828 € und BEA-Freibetrag 2.928 € je Kind (beide Eltern). Richtwert ohne Gewähr.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Eltern bekommen nicht beides. Das Kindergeld wird monatlich von der Familienkasse ausgezahlt. Bei der Steuererklärung rechnet das Finanzamt nach, ob die Kinderfreibeträge mehr Steuer sparen würden. Ab mittleren bis höheren Einkommen ist das der Fall – dann gibt es die Differenz als Steuererstattung.
Beispiel: Ehepaar, ein Kind, zu versteuerndes Einkommen 90.000 €. Die Freibeträge senken die Einkommensteuer um 3.174 €, das Kindergeld bringt 3.108 €. Der Freibetrag ist günstiger – zusätzlicher Vorteil 66 €.
Ab wann lohnt sich der Freibetrag? (Zusammenveranlagung, 1 Kind)
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuerersparnis Freibeträge | Kindergeld im Jahr | Günstiger |
|---|---|---|---|
| 50.000 € | 2.498 € | 3.108 € | Kindergeld |
| 75.000 € | 2.922 € | 3.108 € | Kindergeld |
| 100.000 € | 3.344 € | 3.108 € | Freibetrag (+236 €) |
| 125.000 € | 3.766 € | 3.108 € | Freibetrag (+658 €) |
| 150.000 € | 4.098 € | 3.108 € | Freibetrag (+990 €) |
| 200.000 € | 4.098 € | 3.108 € | Freibetrag (+990 €) |
| 250.000 € | 4.098 € | 3.108 € | Freibetrag (+990 €) |
Ohne Soli und Kirchensteuer. Mit jedem weiteren Kind verschiebt sich die Grenze nur leicht, weil Ersparnis und Kindergeld beide proportional steigen.
Häufige Fragen
Wie hoch sind Kindergeld und Kinderfreibetrag 2026?
Das Kindergeld beträgt 2026 259 € pro Kind und Monat, also 3.108 € im Jahr. Der Kinderfreibetrag liegt bei 6.828 € (3.414 € je Elternteil), dazu kommt der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA) von 2.928 € (1.464 € je Elternteil). Zusammen sind das 9.756 € pro Kind und Jahr.
Was ist die Günstigerprüfung?
Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuererklärung automatisch, ob die Steuerersparnis durch die Kinderfreibeträge höher ist als das gezahlte Kindergeld. Wenn ja, werden die Freibeträge abgezogen und das Kindergeld der Steuer wieder hinzugerechnet – Sie bekommen also die Differenz zusätzlich. Wenn nein, bleibt es beim Kindergeld. Beantragen müssen Sie nichts, nur die Anlage Kind ausfüllen.
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Für zusammen veranlagte Eltern mit einem Kind ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 86.082 € im Jahr. Darunter ist das Kindergeld günstiger. Bei getrennt veranlagten Eltern, die jeweils den halben Freibetrag haben, liegt die Grenze bei etwa 43.041 € pro Elternteil.
Wirken die Freibeträge auch bei Soli und Kirchensteuer?
Ja, immer – auch wenn das Kindergeld günstiger ist. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden stets so berechnet, als wären die Kinderfreibeträge abgezogen worden. Deshalb sind Kinder schon bei der Lohnsteuer als Kinderfreibetrag (0,5 oder 1,0) eingetragen: Sie senken monatlich Soli und Kirchensteuer, nicht aber die Lohnsteuer.
Wie lange gibt es Kindergeld?
Bis zum 18. Geburtstag ohne Bedingungen, danach bis 25 während Ausbildung oder Studium, bis 21 bei Arbeitslosigkeit und ohne Altersgrenze bei Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist. Nach Abschluss einer Erstausbildung darf das Kind nebenbei höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten.