Rechengang

§ 3 Nr. 21 EStG, seit 1.1.2026

Aktivrente-Rechner

Seit 2026 bleiben bis zu 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei, wenn Sie nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Lohn und Rente eingeben – der Rechner zeigt die Steuerersparnis im Jahr, Ihr Netto mit und ohne Aktivrente und ab wann sie für Sie gilt.

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Weitere Angaben (Krankenkasse, Monate)
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Steuerersparnis durch die Aktivrente

Schätzung der Einkommensteuer für das ganze Jahr (Tarif 2026) mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert. Kranken- und Pflegebeiträge auf den steuerfreien Lohn mindern die Steuer nicht, der Altersentlastungsbetrag gilt nur für steuerpflichtigen Lohn. Keine Steuerberatung.

So funktioniert die Aktivrente

Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann seit 2026 bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei verdienen. Der Freibetrag gilt pro Kalendermonat: Nicht genutzte Beträge verfallen und lassen sich nicht in andere Monate übertragen. Lohn über 2.000 € wird normal versteuert. Die Rente selbst bleibt wie bisher mit ihrem Besteuerungsanteil steuerpflichtig.

Zwei Effekte schmälern die Ersparnis etwas: Der Altersentlastungsbetrag wird nur noch auf steuerpflichtigen Lohn gewährt, und Kranken- und Pflegebeiträge auf den steuerfreien Lohn sind nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € bleibt für den Lohn über 2.000 € voll erhalten. Beides berücksichtigt der Rechner.

steuerfrei = Arbeitslohn, höchstens 2.000 € pro Monat bzw. 24.000 € im Jahr  ·  steuerpflichtig = Lohn über 2.000 € + Besteuerungsanteil der Rente

Voraussetzungen

Beispiele: Jahressteuer mit und ohne Aktivrente

Lohn im MonatRente im MonatSteuer ohneSteuer mitErsparnis im Jahr
1.000 €1.500 €1.961 €45 €1.916 €
2.000 €1.500 €4.884 €45 €4.839 €
3.000 €1.500 €8.208 €1.961 €6.247 €
2.000 €1.000 €3.677 €0 €3.677 €
2.000 €2.000 €6.153 €835 €5.318 €
2.000 €–1.479 €0 €1.479 €

Ledig, Jahrgang 1959, Rentenbeginn 2025 (Besteuerungsanteil 83,5 %), mit Kindern, ohne Kirchensteuer, Vollrente, Zusatzbeitrag 2,9 %. Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag für das ganze Jahr.

Ab wann gilt die Aktivrente?

JahrgangRegelaltersgrenzeerreicht
195966 Jahre und 2 Monate2025 oder 2026 (je nach Geburtsmonat)
196066 Jahre und 4 Monate2026 oder 2027 (je nach Geburtsmonat)
196166 Jahre und 6 Monate2027 oder 2028 (je nach Geburtsmonat)
196266 Jahre und 8 Monate2028 oder 2029 (je nach Geburtsmonat)
196366 Jahre und 10 Monate2029 oder 2030 (je nach Geburtsmonat)
1964 und später67 Jahreab 2031

Den genauen Monat zeigt der Rechner im Reiter „Ab wann?“ nach Eingabe des Geburtsdatums.

Sozialabgaben auf den Lohn

Häufige Fragen

Was ist die Aktivrente?

Seit dem 1. Januar 2026 bleibt Arbeitslohn bis 2.000 € im Monat (24.000 € im Jahr) steuerfrei, wenn er nach Erreichen der Regelaltersgrenze verdient wird. Die Regel steht in § 3 Nr. 21 Einkommensteuergesetz. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag direkt beim Lohnsteuerabzug, ein Antrag ist nicht nötig.

Muss ich schon Rente beziehen?

Nein. Entscheidend ist nur, dass Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und angestellt arbeiten. Ob Sie Ihre Rente bereits beziehen oder aufschieben, spielt keine Rolle. Die Steuerfreiheit gilt ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Wer bekommt die Aktivrente nicht?

Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, aktive Beamte, Minijobber (dort zahlt der Arbeitgeber nur pauschale Sozialabgaben – egal, wie der Lohn versteuert wird) und alle, die vor der Regelaltersgrenze in Rente gegangen sind, solange sie die Grenze noch nicht erreicht haben. Abfindungen und Nachzahlungen für frühere Zeiträume sind nicht begünstigt.

Wie viel spare ich mit der Aktivrente?

Das hängt vor allem von der Rente und den übrigen Einkünften ab. Bei 2.000 € Lohn und 1.500 € Rente (Rentenbeginn 2025, ledig) sinkt die Jahressteuer laut Rechner von rund 4.884 € auf 45 € – eine Ersparnis von etwa 4.839 € im Jahr. Wer nur wenig Rente bekommt, spart weniger, weil der Grundfreibetrag ohnehin einen Teil abdeckt.

Muss ich auf die Aktivrente Sozialabgaben zahlen?

Kranken- und Pflegeversicherung ja – wer eine Vollrente bezieht, zahlt in der Krankenversicherung den ermäßigten Satz von 14,0 % (Arbeitnehmeranteil 7,0 % plus halber Zusatzbeitrag), weil kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlt nur noch der Arbeitgeber; wer will, kann freiwillig Rentenbeiträge zahlen und so die Rente weiter erhöhen.

Erhöht die Aktivrente den Steuersatz auf meine Rente?

Nein. Anders als Krankengeld oder Elterngeld unterliegt der steuerfreie Lohn nicht dem Progressionsvorbehalt. Der Steuersatz auf Rente und übrige Einkünfte bleibt also unverändert. Lohn über 2.000 € im Monat wird ganz normal versteuert.