Weitere Angaben (Krankenkasse, Monate)
Steuerersparnis durch die Aktivrente
Schätzung der Einkommensteuer für das ganze Jahr (Tarif 2026) mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert. Kranken- und Pflegebeiträge auf den steuerfreien Lohn mindern die Steuer nicht, der Altersentlastungsbetrag gilt nur für steuerpflichtigen Lohn. Keine Steuerberatung.
So funktioniert die Aktivrente
Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann seit 2026 bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei verdienen. Der Freibetrag gilt pro Kalendermonat: Nicht genutzte Beträge verfallen und lassen sich nicht in andere Monate übertragen. Lohn über 2.000 € wird normal versteuert. Die Rente selbst bleibt wie bisher mit ihrem Besteuerungsanteil steuerpflichtig.
Zwei Effekte schmälern die Ersparnis etwas: Der Altersentlastungsbetrag wird nur noch auf steuerpflichtigen Lohn gewährt, und Kranken- und Pflegebeiträge auf den steuerfreien Lohn sind nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € bleibt für den Lohn über 2.000 € voll erhalten. Beides berücksichtigt der Rechner.
Voraussetzungen
- Die Regelaltersgrenze ist erreicht – steuerfrei ist der Lohn ab dem Folgemonat.
- Es handelt sich um eine Beschäftigung als Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Selbstständige und Minijobs sind ausgeschlossen.
- Begünstigt ist nur Lohn für die aktuelle Arbeit – keine Abfindungen, Betriebsrenten oder Nachzahlungen für frühere Jahre.
- Ein Rentenbezug ist nicht nötig. Bei mehreren Arbeitgebern gilt der Freibetrag nur einmal.
Beispiele: Jahressteuer mit und ohne Aktivrente
| Lohn im Monat | Rente im Monat | Steuer ohne | Steuer mit | Ersparnis im Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 1.000 € | 1.500 € | 1.961 € | 45 € | 1.916 € |
| 2.000 € | 1.500 € | 4.884 € | 45 € | 4.839 € |
| 3.000 € | 1.500 € | 8.208 € | 1.961 € | 6.247 € |
| 2.000 € | 1.000 € | 3.677 € | 0 € | 3.677 € |
| 2.000 € | 2.000 € | 6.153 € | 835 € | 5.318 € |
| 2.000 € | – | 1.479 € | 0 € | 1.479 € |
Ledig, Jahrgang 1959, Rentenbeginn 2025 (Besteuerungsanteil 83,5 %), mit Kindern, ohne Kirchensteuer, Vollrente, Zusatzbeitrag 2,9 %. Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag für das ganze Jahr.
Ab wann gilt die Aktivrente?
| Jahrgang | Regelaltersgrenze | erreicht |
|---|---|---|
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate | 2025 oder 2026 (je nach Geburtsmonat) |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 2026 oder 2027 (je nach Geburtsmonat) |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 2027 oder 2028 (je nach Geburtsmonat) |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 2028 oder 2029 (je nach Geburtsmonat) |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 2029 oder 2030 (je nach Geburtsmonat) |
| 1964 und später | 67 Jahre | ab 2031 |
Den genauen Monat zeigt der Rechner im Reiter „Ab wann?“ nach Eingabe des Geburtsdatums.
Sozialabgaben auf den Lohn
- Krankenversicherung: mit Vollrente ermäßigter Satz von 14,0 % (Arbeitnehmer 7,0 % plus halber Zusatzbeitrag), sonst 14,6 %.
- Pflegeversicherung: Arbeitnehmeranteil 1,8 %, Kinderlose 2,4 %.
- Renten- und Arbeitslosenversicherung: für den Arbeitnehmer beitragsfrei, der Arbeitgeber zahlt weiter seinen Anteil. Freiwillige Rentenbeiträge erhöhen die Rente.
Häufige Fragen
Was ist die Aktivrente?
Seit dem 1. Januar 2026 bleibt Arbeitslohn bis 2.000 € im Monat (24.000 € im Jahr) steuerfrei, wenn er nach Erreichen der Regelaltersgrenze verdient wird. Die Regel steht in § 3 Nr. 21 Einkommensteuergesetz. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag direkt beim Lohnsteuerabzug, ein Antrag ist nicht nötig.
Muss ich schon Rente beziehen?
Nein. Entscheidend ist nur, dass Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und angestellt arbeiten. Ob Sie Ihre Rente bereits beziehen oder aufschieben, spielt keine Rolle. Die Steuerfreiheit gilt ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Wer bekommt die Aktivrente nicht?
Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, aktive Beamte, Minijobber (dort zahlt der Arbeitgeber nur pauschale Sozialabgaben – egal, wie der Lohn versteuert wird) und alle, die vor der Regelaltersgrenze in Rente gegangen sind, solange sie die Grenze noch nicht erreicht haben. Abfindungen und Nachzahlungen für frühere Zeiträume sind nicht begünstigt.
Wie viel spare ich mit der Aktivrente?
Das hängt vor allem von der Rente und den übrigen Einkünften ab. Bei 2.000 € Lohn und 1.500 € Rente (Rentenbeginn 2025, ledig) sinkt die Jahressteuer laut Rechner von rund 4.884 € auf 45 € – eine Ersparnis von etwa 4.839 € im Jahr. Wer nur wenig Rente bekommt, spart weniger, weil der Grundfreibetrag ohnehin einen Teil abdeckt.
Muss ich auf die Aktivrente Sozialabgaben zahlen?
Kranken- und Pflegeversicherung ja – wer eine Vollrente bezieht, zahlt in der Krankenversicherung den ermäßigten Satz von 14,0 % (Arbeitnehmeranteil 7,0 % plus halber Zusatzbeitrag), weil kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlt nur noch der Arbeitgeber; wer will, kann freiwillig Rentenbeiträge zahlen und so die Rente weiter erhöhen.
Erhöht die Aktivrente den Steuersatz auf meine Rente?
Nein. Anders als Krankengeld oder Elterngeld unterliegt der steuerfreie Lohn nicht dem Progressionsvorbehalt. Der Steuersatz auf Rente und übrige Einkünfte bleibt also unverändert. Lohn über 2.000 € im Monat wird ganz normal versteuert.