Rechengang

Kündigungsfrist-Rechner

Wann endet mein Arbeitsverhältnis? Der Rechner ermittelt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach Betriebszugehörigkeit – oder rechnet mit der Frist aus Ihrem Vertrag. Mit Fristende, Kündigungstermin und den nächsten möglichen Terminen.

Ende des Arbeitsverhältnisses

Nächste Kündigungstermine

Berechnung nach §§ 187, 188, 622 BGB. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsrat) können abweichen. Keine Rechtsberatung.

So berechnet sich die Kündigungsfrist

Zwei Dinge bestimmen das Ende des Arbeitsverhältnisses: die Frist (wie viel Zeit mindestens zwischen Zugang der Kündigung und Ende liegt) und der Kündigungstermin (zu welchem Tag gekündigt werden darf – zum 15., zum Monatsende oder zum Quartalsende). Das Arbeitsverhältnis endet am ersten zulässigen Termin, der nach Ablauf der Frist liegt.

Grundfrist (§ 622 Abs. 1 BGB): 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats – für Arbeitnehmer immer, für Arbeitgeber in den ersten zwei Jahren

Beispiel: Die Kündigung geht am Freitag, 10. Oktober 2026, zu. Vier Wochen später ist Freitag, der 7. November. Der nächste zulässige Termin ist der 15. November – das ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses. Geht die Kündigung erst am 20. Oktober zu, läuft die Frist bis zum 17. November, und das Arbeitsverhältnis endet am 30. November.

Kündigungsfristen des Arbeitgebers nach Betriebszugehörigkeit

BetriebszugehörigkeitFristKündigungstermin
unter 2 Jahre4 Wochenzum 15. oder zum Monatsende
ab 2 Jahre1 Monatzum Monatsende
ab 5 Jahre2 Monatezum Monatsende
ab 8 Jahre3 Monatezum Monatsende
ab 10 Jahre4 Monatezum Monatsende
ab 12 Jahre5 Monatezum Monatsende
ab 15 Jahre6 Monatezum Monatsende
ab 20 Jahre7 Monatezum Monatsende

Die verlängerten Fristen gelten nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Wer selbst kündigt, hat auch nach 20 Jahren nur die Grundfrist von vier Wochen – es sei denn, der Arbeits- oder Tarifvertrag bestimmt etwas anderes. Üblich ist die Klausel, dass die verlängerten Fristen für beide Seiten gelten.

Probezeit, Kleinbetrieb, Aushilfen

Was Sie bei der Kündigung beachten sollten

Häufige Fragen

Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?

Vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB) – unabhängig davon, wie lange Sie im Betrieb sind. Geht Ihre Kündigung am 10. Oktober zu, endet das Arbeitsverhältnis am 15. November; geht sie am 20. Oktober zu, am 30. November. Längere Fristen gelten nur, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag sie vorsehen.

Welche Kündigungsfrist gilt für den Arbeitgeber?

Sie wächst mit der Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 2 BGB): nach 2 Jahren 1 Monat, nach 5 Jahren 2 Monate, nach 8 Jahren 3, nach 10 Jahren 4, nach 12 Jahren 5, nach 15 Jahren 6 und nach 20 Jahren 7 Monate – jeweils zum Monatsende. Maßgeblich ist die Beschäftigungsdauer beim Zugang der Kündigung. Zeiten vor dem 25. Lebensjahr zählen mit, obwohl das Gesetz noch anderes sagt (EuGH, Kücükdeveci).

Wie wird die Frist genau berechnet?

Der Tag, an dem die Kündigung zugeht, zählt nicht mit (§ 187 BGB). Eine Frist von vier Wochen endet mit dem gleichnamigen Wochentag vier Wochen später, eine Monatsfrist mit dem Tag des entsprechenden Monats (§ 188 BGB). Fällt das Fristende auf ein Wochenende, verschiebt es sich bei Kündigungen nicht. Danach gilt der nächste zulässige Kündigungstermin: der 15., das Monatsende oder das Quartalsende.

Was gilt in der Probezeit?

Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten können beide Seiten mit einer Frist von zwei Wochen kündigen – zu jedem beliebigen Tag (§ 622 Abs. 3 BGB). Ist keine Probezeit vereinbart, gilt von Anfang an die Grundfrist von vier Wochen. Die Kündigung muss innerhalb der Probezeit zugehen; das Ende darf danach liegen.

Darf der Vertrag längere Fristen vorsehen?

Ja. Üblich sind „6 Wochen zum Quartalsende“ oder „3 Monate zum Monatsende“. Für den Arbeitnehmer darf vertraglich keine längere Frist gelten als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB). Tarifverträge können kürzere oder längere Fristen festlegen; in Kleinbetrieben mit bis zu 20 Beschäftigten darf die Grundfrist auf vier Wochen ohne festen Termin verkürzt werden.

Wann gilt eine Kündigung als zugegangen?

Wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass er sie unter normalen Umständen zur Kenntnis nehmen kann: Einwurf in den Briefkasten bis zur üblichen Leerungszeit zählt am selben Tag, ein Einwurf am späten Abend erst am nächsten Tag. Eine Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen (§ 623 BGB); E-Mail, Fax oder WhatsApp sind unwirksam. Übergeben Sie sie persönlich gegen Empfangsbestätigung oder lassen Sie sie durch einen Boten einwerfen.

Gibt es eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn ich selbst kündige?

In der Regel ja: Bei einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Wer eine neue Stelle hat, ist davon nicht betroffen. Ein Aufhebungsvertrag kann ebenfalls eine Sperrzeit auslösen, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird.