Rechengang

Düsseldorfer Tabelle 2026

Unterhaltsrechner

Wie viel Kindesunterhalt ist zu zahlen? Nettoeinkommen und Alter der Kinder eingeben – der Rechner bestimmt die Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle 2026, zieht das Kindergeld ab und prüft den Selbstbehalt.

€
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Berufsbedingte Aufwendungen
Erwerbstätig

Kindesunterhalt pro Monat (Zahlbetrag)

Nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 und § 1612b BGB (Kindergeld 259 €). Höher- und Herabstufung nach der Zahl der Unterhaltsberechtigten wie in der Praxis üblich. Richtwert – den genauen Unterhalt legen Jugendamt, Anwalt oder Gericht fest.

So wird der Kindesunterhalt berechnet

  1. Bereinigtes Netto: Nettoeinkommen minus berufsbedingte Aufwendungen (5 %, 50 bis 150 €) und anerkannte Abzüge.
  2. Einkommensgruppe in der Düsseldorfer Tabelle bestimmen, bei einem Kind eine Gruppe höher, bei drei und mehr Berechtigten niedriger.
  3. Tabellenbetrag nach dem Alter des Kindes ablesen.
  4. Kindergeld abziehen: bei Minderjährigen die Hälfte (129,50 €), bei Volljährigen das volle Kindergeld (259 €).
  5. Selbstbehalt prüfen: Dem Zahlenden müssen 1.450 € (erwerbstätig) bleiben, sonst wird anteilig gekürzt (Mangelfall).
Zahlbetrag = Tabellenbetrag (Einkommensgruppe, Altersstufe) − ½ Kindergeld  ·  bei Volljährigen − volles Kindergeld

Beispiel: 3.000 € netto, ein Kind von 8 Jahren, berufstätig. Bereinigt 2.850 € (−150 € Pauschale) = Gruppe 3, wegen nur einem Kind hochgestuft auf Gruppe 4. Tabellenbetrag 642 €, minus 129,50 € Kindergeld = 512,50 € Unterhalt im Monat.

Düsseldorfer Tabelle 2026 (Bedarf)

GruppeNettoeinkommenProzent0–5 Jahre6–11 Jahre12–17 Jahreab 18 Jahre
1bis 2.100 €100 %486558653698
22.101 – 2.500 €105 %511586686733
32.501 – 2.900 €110 %535614719768
42.901 – 3.300 €115 %559642751803
53.301 – 3.700 €120 %584670784838
63.701 – 4.100 €128 %623715836894
74.101 – 4.500 €136 %661759889950
84.501 – 4.900 €144 %7008049411.006
94.901 – 5.300 €152 %7398499931.061
105.301 – 5.700 €160 %7788931.0451.117
115.701 – 6.400 €168 %8179381.0981.173
126.401 – 7.200 €176 %8569831.1501.229
137.201 – 8.200 €184 %8951.0271.2021.285
148.201 – 9.700 €192 %9341.0721.2541.341
159.701 – 11.200 €200 %9721.1161.3061.396

Beträge in Euro pro Monat, für zwei Unterhaltsberechtigte. Über 11.200 € netto wird der Unterhalt nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt.

Zahlbeträge 2026 nach Abzug des Kindergeldes

GruppeNettoeinkommen0–5 Jahre6–11 Jahre12–17 Jahreab 18 Jahre
1bis 2.100 €356,50428,50523,50439,00
22.101 – 2.500 €381,50456,50556,50474,00
32.501 – 2.900 €405,50484,50589,50509,00
42.901 – 3.300 €429,50512,50621,50544,00
53.301 – 3.700 €454,50540,50654,50579,00
63.701 – 4.100 €493,50585,50706,50635,00
74.101 – 4.500 €531,50629,50759,50691,00
84.501 – 4.900 €570,50674,50811,50747,00
94.901 – 5.300 €609,50719,50863,50802,00
105.301 – 5.700 €648,50763,50915,50858,00
115.701 – 6.400 €687,50808,50968,50914,00
126.401 – 7.200 €726,50853,501.020,50970,00
137.201 – 8.200 €765,50897,501.072,501.026,00
148.201 – 9.700 €804,50942,501.124,501.082,00
159.701 – 11.200 €842,50986,501.176,501.137,00

Häufige Fragen

Wie viel Kindesunterhalt muss ich 2026 zahlen?

Das richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle: nach Ihrem bereinigten Nettoeinkommen und dem Alter des Kindes. Der Mindestunterhalt beträgt 2026 486 € (0–5 Jahre), 558 € (6–11) und 653 € (12–17). Davon wird das halbe Kindergeld (129,50 €) abgezogen – der Zahlbetrag liegt also bei mindestens 356,50 €, 428,50 € bzw. 523,50 € im Monat.

Wie hoch ist der Selbstbehalt 2026?

Gegenüber minderjährigen Kindern und volljährigen Schülern bis 21, die bei einem Elternteil leben, bleiben Erwerbstätigen mindestens 1.450 € im Monat (notwendiger Selbstbehalt), Nichterwerbstätigen 1.200 €. Gegenüber anderen volljährigen Kindern beträgt der angemessene Selbstbehalt 1.750 €. Reicht das Einkommen nicht für alle Kinder, wird der Unterhalt im sogenannten Mangelfall anteilig gekürzt.

Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?

Das Nettoeinkommen nach Steuern und Sozialabgaben, vermindert um berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 %, mindestens 50 €, höchstens 150 € im Monat, oder die tatsächlichen Kosten), um berücksichtigungsfähige Schulden und um angemessene Altersvorsorge (bis zu 4 % des Bruttos zusätzlich). Weihnachts- und Urlaubsgeld werden anteilig auf den Monat umgelegt.

Warum gibt es eine Höher- oder Herabstufung?

Die Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten. Zahlen Sie nur für ein Kind, ist eine Höherstufung um eine Einkommensgruppe üblich; bei drei oder mehr Berechtigten (Kinder oder Ehegatte) eine Herabstufung. Die Gerichte entscheiden im Einzelfall – der Rechner wendet die übliche Praxis an.

Was gilt für volljährige Kinder?

Für Volljährige gilt die vierte Altersstufe, und das Kindergeld wird voll (259 €) angerechnet. Beide Eltern haften anteilig nach ihrem Einkommen. Studierende, die nicht mehr zu Hause wohnen, haben in der Regel einen festen Bedarf von 990 € im Monat einschließlich 440 € Warmmiete. Eigenes Einkommen (z. B. BAföG, Ausbildungsvergütung) wird angerechnet.

Was ist Unterhaltsvorschuss?

Zahlt der andere Elternteil nicht oder nicht genug, springt das Jugendamt mit dem Unterhaltsvorschuss ein: Mindestunterhalt minus volles Kindergeld, 2026 also 227 € (0–5), 299 € (6–11) und 394 € (12–17 Jahre) im Monat. Das Jugendamt holt sich das Geld anschließend beim Unterhaltspflichtigen zurück.