Rechengang

Amtliche Werte 2026

Brutto-Netto-Rechner 2026

Wie viel bleibt von Ihrem Gehalt? Der Rechner zieht Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben nach den amtlichen Werten für 2026 ab und zeigt jeden Posten einzeln.

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Steuerklasse

Ledig, geschieden, verwitwet oder dauernd getrennt lebend

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Kinderfreibeträge
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Was vom Brutto abgezogen wird

Die Abzüge bestehen aus zwei Blöcken. Der erste sind die Steuern: Die Lohnsteuer richtet sich nach dem Einkommensteuertarif und Ihrer Steuerklasse, der Solidaritätszuschlag fällt erst bei höheren Einkommen an, und die Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Lohnsteuer) nur bei Kirchenmitgliedern.

Der zweite Block sind die Sozialabgaben, von denen Sie als Arbeitnehmer jeweils etwa die Hälfte tragen:

VersicherungIhr Anteil 2026Beitragsbemessungsgrenze/Monat
Krankenversicherung7,3 % + halber Zusatzbeitrag (Ø 1,45 %)5.812,50 €
Pflegeversicherung1,8 % (Sachsen 2,3 %), +0,6 % für Kinderlose ab 23, −0,25 % je Kind ab dem zweiten5.812,50 €
Rentenversicherung9,3 %8.450,00 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %8.450,00 €

Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt der Beitrag konstant. Wer mehr als 5.812,50 € im Monat verdient, zahlt für die Krankenversicherung also nicht mehr als jemand mit genau diesem Gehalt.

Die Steuerklassen im Überblick

KlasseFür wenWirkung
ILedige, Geschiedene, Verwitwete, dauernd getrennt LebendeGrundtarif
IIAlleinerziehende mit Anspruch auf den EntlastungsbetragWie I, zusätzlich 4.260 € Entlastungsbetrag
IIIVerheiratete, wenn der Partner V wählt oder nicht arbeitetSplittingtarif, deutlich weniger Lohnsteuer
IVVerheiratete mit ähnlich hohem EinkommenWie I, Kinderfreibetrag wird geteilt
VVerheiratete, deren Partner III hatHohe Lohnsteuer, Ausgleich über die Steuererklärung
VIZweites und jedes weitere ArbeitsverhältnisHöchste Lohnsteuer, keine Pauschbeträge

Beispiele: Brutto und Netto 2026

Kinderlos, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %. Die Prozentzahl zeigt den Anteil der Abzüge in Steuerklasse I.

Brutto/MonatNetto Steuerklasse INetto Steuerklasse IIIAbzüge (I)
2.000 € brutto1.476,84 €1.565,00 €26,2 %
2.500 € brutto1.768,92 €1.956,25 €29,2 %
3.000 € brutto2.054,42 €2.312,17 €31,5 %
3.500 € brutto2.333,25 €2.628,59 €33,3 %
4.000 € brutto2.605,50 €2.928,17 €34,9 %
4.500 € brutto2.871,09 €3.221,09 €36,2 %
5.000 € brutto3.130,09 €3.510,67 €37,4 %
6.000 € brutto3.641,58 €4.095,25 €39,3 %
8.000 € brutto4.679,96 €5.348,58 €41,5 %

Rechengrößen 2026

Häufige Fragen

Wie wird das Netto aus dem Brutto berechnet?

Vom Bruttolohn gehen zuerst die Steuern ab (Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), dann der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Was übrig bleibt, ist das Netto. Die Lohnsteuer hängt von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und der Vorsorgepauschale ab und wird nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums berechnet.

Warum habe ich weniger netto als ein Kollege mit gleichem Brutto?

Meist liegt es an der Steuerklasse (III zahlt deutlich weniger Lohnsteuer als I oder V), an der Kirchensteuer, am Zusatzbeitrag der Krankenkasse oder am Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung (0,6 Prozentpunkte ab 23 Jahren).

Ab wann zahle ich Solidaritätszuschlag?

Erst wenn die Jahreslohnsteuer über 20.350 € liegt (Steuerklasse III: 40.700 €). Das entspricht 2026 einem Bruttogehalt von grob 6.500 € im Monat. Darüber steigt der Zuschlag in einer Milderungszone langsam auf 5,5 % der Lohnsteuer.

Was ist der Zusatzbeitrag der Krankenkasse?

Jede gesetzliche Krankenkasse erhebt zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % einen eigenen Zusatzbeitrag. Der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 %, die Spanne reicht etwa von 1,5 bis 4 %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen je die Hälfte. Tragen Sie den Satz Ihrer Kasse ein, um ein genaues Ergebnis zu bekommen.

Was hat sich 2026 geändert?

Der Grundfreibetrag ist auf 12.348 € gestiegen, der Kinderfreibetrag auf 9.756 €, die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag auf 20.350 €. Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen bei 5.812,50 € (Kranken- und Pflegeversicherung) und 8.450 € (Renten- und Arbeitslosenversicherung) im Monat. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2,9 %, der Beitrag zur Pflegeversicherung 3,6 %.

Gilt der Rechner auch für Minijob und Midijob?

Bis 603 € im Monat (Minijob) fallen für Arbeitnehmer in der Regel keine Abzüge an; der Arbeitgeber zahlt Pauschalen. Zwischen 603,01 und 2.000 € (Übergangsbereich) sind die Sozialabgaben des Arbeitnehmers reduziert. Diese Entlastung bildet der Rechner nicht ab, das Netto fällt dort in Wirklichkeit etwas höher aus.