Was vom Brutto abgezogen wird
Die Abzüge bestehen aus zwei Blöcken. Der erste sind die Steuern: Die Lohnsteuer richtet sich nach dem Einkommensteuertarif und Ihrer Steuerklasse, der Solidaritätszuschlag fällt erst bei höheren Einkommen an, und die Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Lohnsteuer) nur bei Kirchenmitgliedern.
Der zweite Block sind die Sozialabgaben, von denen Sie als Arbeitnehmer jeweils etwa die Hälfte tragen:
| Versicherung | Ihr Anteil 2026 | Beitragsbemessungsgrenze/Monat |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (Ø 1,45 %) | 5.812,50 € |
| Pflegeversicherung | 1,8 % (Sachsen 2,3 %), +0,6 % für Kinderlose ab 23, −0,25 % je Kind ab dem zweiten | 5.812,50 € |
| Rentenversicherung | 9,3 % | 8.450,00 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | 8.450,00 € |
Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt der Beitrag konstant. Wer mehr als 5.812,50 € im Monat verdient, zahlt für die Krankenversicherung also nicht mehr als jemand mit genau diesem Gehalt.
Die Steuerklassen im Überblick
| Klasse | Für wen | Wirkung |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, Verwitwete, dauernd getrennt Lebende | Grundtarif |
| II | Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag | Wie I, zusätzlich 4.260 € Entlastungsbetrag |
| III | Verheiratete, wenn der Partner V wählt oder nicht arbeitet | Splittingtarif, deutlich weniger Lohnsteuer |
| IV | Verheiratete mit ähnlich hohem Einkommen | Wie I, Kinderfreibetrag wird geteilt |
| V | Verheiratete, deren Partner III hat | Hohe Lohnsteuer, Ausgleich über die Steuererklärung |
| VI | Zweites und jedes weitere Arbeitsverhältnis | Höchste Lohnsteuer, keine Pauschbeträge |
Beispiele: Brutto und Netto 2026
Kinderlos, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %. Die Prozentzahl zeigt den Anteil der Abzüge in Steuerklasse I.
| Brutto/Monat | Netto Steuerklasse I | Netto Steuerklasse III | Abzüge (I) |
|---|---|---|---|
| 2.000 € brutto | 1.476,84 € | 1.565,00 € | 26,2 % |
| 2.500 € brutto | 1.768,92 € | 1.956,25 € | 29,2 % |
| 3.000 € brutto | 2.054,42 € | 2.312,17 € | 31,5 % |
| 3.500 € brutto | 2.333,25 € | 2.628,59 € | 33,3 % |
| 4.000 € brutto | 2.605,50 € | 2.928,17 € | 34,9 % |
| 4.500 € brutto | 2.871,09 € | 3.221,09 € | 36,2 % |
| 5.000 € brutto | 3.130,09 € | 3.510,67 € | 37,4 % |
| 6.000 € brutto | 3.641,58 € | 4.095,25 € | 39,3 % |
| 8.000 € brutto | 4.679,96 € | 5.348,58 € | 41,5 % |
Rechengrößen 2026
- Grundfreibetrag: 12.348 € im Jahr
- Kinderfreibetrag (inkl. Betreuungsfreibetrag): 9.756 € je Kind
- Werbungskostenpauschale: 1.230 €, Sonderausgabenpauschale: 36 €
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 €
- Freigrenze Solidaritätszuschlag: 20.350 € Jahreslohnsteuer (Splitting: 40.700 €)
- Minijob-Grenze: 603 €, Übergangsbereich bis 2.000 € im Monat
Häufige Fragen
Wie wird das Netto aus dem Brutto berechnet?
Vom Bruttolohn gehen zuerst die Steuern ab (Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), dann der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Was übrig bleibt, ist das Netto. Die Lohnsteuer hängt von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und der Vorsorgepauschale ab und wird nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums berechnet.
Warum habe ich weniger netto als ein Kollege mit gleichem Brutto?
Meist liegt es an der Steuerklasse (III zahlt deutlich weniger Lohnsteuer als I oder V), an der Kirchensteuer, am Zusatzbeitrag der Krankenkasse oder am Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung (0,6 Prozentpunkte ab 23 Jahren).
Ab wann zahle ich Solidaritätszuschlag?
Erst wenn die Jahreslohnsteuer über 20.350 € liegt (Steuerklasse III: 40.700 €). Das entspricht 2026 einem Bruttogehalt von grob 6.500 € im Monat. Darüber steigt der Zuschlag in einer Milderungszone langsam auf 5,5 % der Lohnsteuer.
Was ist der Zusatzbeitrag der Krankenkasse?
Jede gesetzliche Krankenkasse erhebt zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % einen eigenen Zusatzbeitrag. Der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 %, die Spanne reicht etwa von 1,5 bis 4 %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen je die Hälfte. Tragen Sie den Satz Ihrer Kasse ein, um ein genaues Ergebnis zu bekommen.
Was hat sich 2026 geändert?
Der Grundfreibetrag ist auf 12.348 € gestiegen, der Kinderfreibetrag auf 9.756 €, die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag auf 20.350 €. Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen bei 5.812,50 € (Kranken- und Pflegeversicherung) und 8.450 € (Renten- und Arbeitslosenversicherung) im Monat. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2,9 %, der Beitrag zur Pflegeversicherung 3,6 %.
Gilt der Rechner auch für Minijob und Midijob?
Bis 603 € im Monat (Minijob) fallen für Arbeitnehmer in der Regel keine Abzüge an; der Arbeitgeber zahlt Pauschalen. Zwischen 603,01 und 2.000 € (Übergangsbereich) sind die Sozialabgaben des Arbeitnehmers reduziert. Diese Entlastung bildet der Rechner nicht ab, das Netto fällt dort in Wirklichkeit etwas höher aus.