Weitere Angaben (Bundesland, Krankenkasse, Auszahlungsmonat)
Weihnachtsgeld netto
Gilt genauso für Urlaubsgeld, Boni, Prämien und das 13. Monatsgehalt. Lohnsteuer 2026 nach dem Verfahren für sonstige Bezüge, gesetzlich versichert, ganzjährig beschäftigt.
So wird Weihnachtsgeld versteuert
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Boni sind sonstige Bezüge. Für sie berechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer auf das voraussichtliche Jahresgehalt einmal ohne und einmal mit der Sonderzahlung – die Differenz ist die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld. Darauf kommen gegebenenfalls Kirchensteuer und – nur bei hohen Einkommen – der Solidaritätszuschlag. Sozialabgaben fallen in voller Höhe an, solange die anteilige Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht ist.
Weihnachtsgeld netto: ein volles Monatsgehalt
| Monatsgehalt = Weihnachtsgeld brutto | Weihnachtsgeld netto | Abzüge |
|---|---|---|
| 2.000 € | 1.177,00 € | 41 % |
| 2.500 € | 1.437,25 € | 43 % |
| 3.000 € | 1.683,50 € | 44 % |
| 3.500 € | 1.915,75 € | 45 % |
| 4.000 € | 2.134,00 € | 47 % |
| 4.500 € | 2.339,25 € | 48 % |
| 5.000 € | 2.529,50 € | 49 % |
| 6.000 € | 3.279,00 € | 45 % |
| 8.000 € | 4.153,11 € | 48 % |
Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, Auszahlung im November, Zusatzbeitrag 2,9 %.
1.000 € Weihnachtsgeld nach Steuerklasse
Bei 3.500 € Monatsgehalt bleibt von 1.000 € Weihnachtsgeld je nach Steuerklasse unterschiedlich viel übrig. Die Sozialabgaben sind gleich, die Lohnsteuer nicht:
| Steuerklasse | Lohnsteuer und Soli | Sozialabgaben | netto |
|---|---|---|---|
| I (ledig) | 232,00 € | 217,50 € | 550,50 € |
| II (alleinerziehend) | 220,00 € | 217,50 € | 562,50 € |
| III (verheiratet, Partner V oder ohne Lohn) | 170,00 € | 217,50 € | 612,50 € |
| IV (verheiratet, ähnlich viel) | 232,00 € | 217,50 € | 550,50 € |
| V (verheiratet, Partner III) | 322,00 € | 217,50 € | 460,50 € |
| VI (Zweitjob) | 328,00 € | 217,50 € | 454,50 € |
Wer verheiratet ist, zahlt über das Jahr gesehen nicht mehr oder weniger Steuer: Ein Wechsel der Steuerklasse kurz vor der Auszahlung ändert nur den Lohnsteuerabzug, die endgültige Steuer ergibt sich aus der Steuererklärung.
Gut zu wissen
- Sozialabgaben und Beitragsbemessungsgrenze: Beiträge fallen nur an, bis das Gehalt seit Januar zusammen mit dem Weihnachtsgeld die anteilige Jahresgrenze erreicht (2026: 5.812,50 € pro Monat in der Kranken- und Pflegeversicherung, 8.450 € in der Renten- und Arbeitslosenversicherung). Gutverdiener zahlen deshalb oft weniger Beiträge auf das Weihnachtsgeld.
- Märzklausel: Wird eine Sonderzahlung zwischen Januar und März ausgezahlt und übersteigt sie die anteilige Grenze, zählt sie für die Sozialversicherung zum Vorjahr.
- Midijob: Liegt das Gehalt zwischen 603,01 und 2.000 € im Monat, gelten geringere Arbeitnehmerbeiträge – das Weihnachtsgeld kann den Durchschnittsverdienst aber über die Grenze heben.
- Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung: Die endgültige Steuer ergibt sich aus der Einkommensteuer für das ganze Jahr. Wurde wegen des Weihnachtsgeldes zu viel einbehalten, gibt es das Geld mit der Steuererklärung zurück.
Häufige Fragen
Wie viel bleibt vom Weihnachtsgeld netto?
Bei mittleren Einkommen etwa die Hälfte bis zwei Drittel. Wer 3.500 € brutto im Monat verdient und ein volles Monatsgehalt als Weihnachtsgeld bekommt, behält in Steuerklasse I rund 1.916 € – das sind 45 % Abzüge. Vom normalen Monatsgehalt gehen dagegen nur 33 % ab.
Warum wird Weihnachtsgeld so hoch besteuert?
Weihnachtsgeld ist ein sonstiger Bezug. Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer auf das Jahresgehalt einmal mit und einmal ohne Weihnachtsgeld; die Differenz wird abgezogen. Weil das Weihnachtsgeld „oben drauf“ kommt, gilt dafür der persönliche Grenzsteuersatz – deshalb wirken die Abzüge höher als beim Monatsgehalt. Mehr Steuer als auf jeden anderen zusätzlichen Euro wird aber nicht fällig, und zu viel gezahlte Lohnsteuer kommt mit der Steuererklärung zurück.
Habe ich einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Nicht per Gesetz. Ein Anspruch entsteht durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung – oder durch betriebliche Übung, wenn der Arbeitgeber mindestens dreimal hintereinander ohne Vorbehalt gezahlt hat. Teilzeitkräfte bekommen es anteilig, wenn Vollzeitkräfte es erhalten.
Muss ich Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn ich kündige?
Nur, wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel vereinbart ist. Nach der Rechtsprechung sind Beträge bis 100 € gar nicht rückzahlbar; bei bis zu einem Monatsgehalt darf die Bindung höchstens bis zum 31. März des Folgejahres reichen, bei mehr als einem Monatsgehalt in der Regel bis zum 30. Juni. Vergütet die Zahlung bereits geleistete Arbeit, ist eine Rückzahlungsklausel unwirksam.
Zählt Weihnachtsgeld beim Minijob mit?
Ja, wenn es vertraglich zugesagt ist. Es wird auf das Jahr verteilt und darf zusammen mit dem Lohn 7.236 € (12 × 603 €) nicht überschreiten, sonst wird aus dem Minijob ein sozialversicherungspflichtiger Job. Für Minijobs bis 603 € gilt dieser Rechner nicht, weil der Lohn dort meist pauschal versteuert wird.