Rechengang

Werte ab 1. Juli 2026

Witwenrente-Rechner

Wie hoch ist die Witwenrente – und wie viel wird von der eigenen Rente angerechnet? Rente des Verstorbenen und eigenes Einkommen eingeben: Der Rechner zeigt die Witwenrente brutto und netto, die Kürzung durch eigenes Einkommen und das Sterbevierteljahr.

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Weitere Angaben (Krankenkasse, sonstiges Einkommen)
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Witwenrente netto pro Monat

Werte ab 1. Juli 2026 (Rentenwert 42,52 €). Netto nach Kranken- und Pflegeversicherung, gesetzlich krankenversichert; Steuern sind nicht abgezogen. Ein Kinderzuschlag nach neuem Recht und Abschläge des Verstorbenen sind nicht berücksichtigt – den genauen Betrag nennt der Rentenbescheid.

So wird die Witwenrente berechnet

  1. Grundbetrag: 55 % der Rente des Verstorbenen (große Witwenrente), 60 % nach altem Recht oder 25 % (kleine Witwenrente). Ist der Partner vor Rentenbeginn gestorben, zählt die Erwerbsminderungsrente, die er bekommen hätte.
  2. Eigenes Nettoeinkommen: vom Bruttolohn pauschal 40 % abziehen, von der eigenen gesetzlichen Rente 14 % (Rentenbeginn vor 2011: 13 %).
  3. Freibetrag abziehen: 1.122,53 € im Monat, plus 238,11 € für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente.
  4. 40 % des Rests werden von der Witwenrente abgezogen.
Witwenrente = 55 % × Rente des Verstorbenen − 40 % × (eigenes Nettoeinkommen − 1.122,53 €)

Beispiel: Der Ehemann bekam 1.600,00 € Rente, die Witwe hat 1.000,00 € eigene Rente. 55 % ergeben 880,00 €. Die eigene Rente zählt mit 860,00 € und liegt unter dem Freibetrag – es wird nichts gekürzt. Nach Kranken- und Pflegeversicherung bleiben 771,32 €. Läge die eigene Rente bei 1.600,00 €, würde die Witwenrente um 101,39 € auf 778,61 € brutto gekürzt.

Große oder kleine Witwenrente?

Die große Witwenrente bekommt, wer beim Tod des Partners eine Altersgrenze erreicht hat, ein Kind unter 18 Jahren erzieht oder erwerbsgemindert ist. Sonst gibt es die kleine Witwenrente – nach neuem Recht für höchstens 24 Monate. Voraussetzung für beide: Die Ehe hat in der Regel mindestens ein Jahr bestanden, und der Verstorbene hat mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt oder bereits Rente bezogen. Für eingetragene Lebenspartner gilt dasselbe.

TodesjahrAltersgrenze für die große Witwenrente
202446 Jahre und 2 Monate
202546 Jahre und 4 Monate
202646 Jahre und 6 Monate
202746 Jahre und 8 Monate
202846 Jahre und 10 Monate
ab 202947 Jahre (ab 2029)

Das alte Recht mit 60 % und unbefristeter kleiner Witwenrente gilt, wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Einkommensanrechnung 2026

EinkommenPauschalabzuganrechnungsfrei bis brutto
Arbeitslohn40 %1.870,88 €
eigene gesetzliche Rente (Beginn ab 2011)14 %1.305,27 €
eigene gesetzliche Rente (Beginn vor 2011)13 %1.290,26 €

Freibetrag ab 1. Juli 2026: 1.122,53 € (26,4-facher Rentenwert), je waisenrentenberechtigtem Kind 238,11 € mehr. Mehrere Einkünfte werden zusammengerechnet. Staatlich geförderte Riester-Renten bleiben anrechnungsfrei. Die Anrechnung wird jedes Jahr zum 1. Juli überprüft.

Sterbevierteljahr

Für die drei Monate nach dem Todesmonat gibt es die Witwenrente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen, ohne Anrechnung von Einkommen. Bei 1.600,00 € Rente sind das 4.800,00 €. Ein Vorschuss lässt sich innerhalb von 30 Tagen über den Renten Service der Deutschen Post beantragen.

Steuern und Krankenversicherung

Von der Witwenrente gehen Kranken- und Pflegeversicherung ab: 7,3 % plus der halbe Zusatzbeitrag der Krankenkasse sowie 3,6 % Pflegeversicherung (4,2 % ohne Kinder). Für die Steuer übernimmt die Witwenrente den Besteuerungsanteil der Rente des Verstorbenen. Einkommensteuer fällt erst an, wenn die steuerpflichtigen Teile aller Renten und sonstigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Witwenrente?

Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente, die der Verstorbene bezogen hat oder bei Erwerbsminderung bekommen hätte. Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, wenn ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, gelten 60 %. Die kleine Witwenrente beträgt 25 %. Eigenes Einkommen über dem Freibetrag wird zu 40 % angerechnet.

Wird meine eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?

Ja, soweit sie den Freibetrag übersteigt. Von der eigenen gesetzlichen Rente werden pauschal 14 % abgezogen (Rentenbeginn vor 2011: 13 %), vom Rest der Freibetrag von 1.122,53 € (ab 1. Juli 2026). Bis zu einer eigenen Bruttorente von rund 1.305,27 € wird also nichts gekürzt. Was darüber liegt, mindert die Witwenrente zu 40 %.

Wie viel darf ich als Witwe dazuverdienen?

Vom Bruttolohn werden pauschal 40 % abgezogen, der Rest gilt als Nettoeinkommen. Anrechnungsfrei bleibt ein Bruttolohn von rund 1.870,88 € im Monat, mit einem waisenrentenberechtigten Kind rund 2.267,73 €. Darüber wird die Witwenrente um 40 % des übersteigenden Nettobetrags gekürzt – sie fällt also nicht komplett weg.

Was ist das Sterbevierteljahr?

In den ersten drei Monaten nach dem Todesmonat wird die Witwenrente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen gezahlt, und eigenes Einkommen wird nicht angerechnet. Die Rentenversicherung kann auf Antrag einen Vorschuss für diese Zeit zahlen, der Antrag läuft über den Rentenservice der Post.

Wer bekommt die große Witwenrente?

Wer bei Tod des Ehepartners mindestens 46 Jahre und 6 Monate alt ist (Todesfall 2026; die Grenze steigt bis 2029 auf 47), ein Kind unter 18 Jahren erzieht oder selbst erwerbsgemindert ist. Die Ehe muss in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben, und der Verstorbene muss mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben oder bereits Rente bezogen haben.

Wie lange wird die kleine Witwenrente gezahlt?

Nach neuem Recht höchstens 24 Monate nach dem Tod. Wer vor 2002 geheiratet hat und bei dem ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, bekommt sie unbefristet. Erreicht die Witwe später die Altersgrenze oder erzieht sie ein Kind unter 18, besteht ab dann Anspruch auf die große Witwenrente.