Mutterschaftsgeld
Mutterschutz
Fristen nach § 3 Mutterschutzgesetz, Mutterschaftsgeld nach § 24i SGB V und Arbeitgeberzuschuss nach § 20 MuSchG. Maßgeblich sind die Bescheinigung der Ärztin oder Hebamme und die Berechnung der Krankenkasse.
So wird der Mutterschutz berechnet
Beispiel: Errechneter Termin ist der Montag, 15. März 2027. Der Mutterschutz beginnt am Montag, 1. Februar 2027. Kommt das Kind pünktlich, endet er am Montag, 10. Mai 2027 – nach 99 Tagen. Kommt es drei Tage früher, verschiebt sich das Ende nicht nach vorn: Die drei fehlenden Tage werden nach der Geburt angehängt. Kommt es drei Tage später, dauert der Mutterschutz insgesamt 102 Tage.
Schutzfristen im Überblick
| Situation | vor der Geburt | nach der Geburt |
|---|---|---|
| Geburt am Termin | 6 Wochen | 8 Wochen |
| Geburt vor dem Termin | kürzer | 8 Wochen + fehlende Tage |
| Geburt nach dem Termin | länger, bis zur Geburt | 8 Wochen |
| Frühgeburt | kürzer | 12 Wochen + fehlende Tage |
| Zwillinge, Mehrlinge | 6 Wochen | 12 Wochen |
| Behinderung des Kindes | 6 Wochen | 12 Wochen (auf Antrag) |
Als Frühgeburt gilt medizinisch vor allem ein Geburtsgewicht unter 2.500 g. Vor der Geburt dürfen Schwangere auf eigenen Wunsch weiterarbeiten, nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot.
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
| Ihre Situation | Wer zahlt? |
|---|---|
| Angestellt, gesetzlich versichert | Krankenkasse bis 13 € pro Tag, Arbeitgeber den Rest bis zum vollen Netto |
| Angestellt, privat oder familienversichert (auch Minijob) | Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig höchstens 210 €, Arbeitgeber den Zuschuss über 13 € pro Tag |
| Arbeitslos mit Arbeitslosengeld | Krankenkasse in Höhe des Arbeitslosengeldes |
| Selbstständig, gesetzlich mit Krankengeld | Krankenkasse in Höhe des Krankengeldes |
| Selbstständig ohne Krankengeld | kein Mutterschaftsgeld – eine gesetzliche Regelung gibt es noch nicht (Stand Oktober 2026) |
Den Antrag stellen Sie bei der Krankenkasse oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung mit der Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin. Ärztin oder Hebamme stellen sie frühestens sieben Wochen vor dem Termin aus.
Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
Seit dem 1. Juni 2025 gilt nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche ein gestaffelter Mutterschutz. Die Frau kann sich ausdrücklich bereit erklären, trotzdem zu arbeiten. Für die Zeit gibt es Mutterschaftsgeld.
| Fehlgeburt | Mutterschutz |
|---|---|
| ab der 13. Schwangerschaftswoche | bis zu 2 Wochen |
| ab der 17. Schwangerschaftswoche | bis zu 6 Wochen |
| ab der 20. Schwangerschaftswoche | bis zu 8 Wochen |
Gut zu wissen
- Kündigungsschutz: ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt – auch nach einer Fehlgeburt nach der 12. Woche.
- Urlaub: Der Mutterschutz zählt als Beschäftigungszeit, der Urlaubsanspruch wird nicht gekürzt. Resturlaub verfällt nicht und kann nach dem Mutterschutz oder der Elternzeit genommen werden.
- Elternzeit kann direkt nach dem Mutterschutz beginnen. Die Schutzfrist nach der Geburt wird auf die Elternzeit der Mutter angerechnet.
- Elterngeld: Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden voll auf das Elterngeld angerechnet. Die Monate nach der Geburt gelten als Basiselterngeld-Monate der Mutter.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Mutterschutz?
Sechs Wochen (42 Tage) vor dem errechneten Geburtstermin. Bei einem Termin am 15. März 2027 beginnt der Mutterschutz am Montag, 1. Februar 2027. Vor der Geburt dürfen Sie freiwillig weiterarbeiten, wenn Sie das ausdrücklich erklären – die Erklärung können Sie jederzeit widerrufen.
Wie lange dauert der Mutterschutz?
In der Regel 14 Wochen: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, zusammen mit dem Geburtstag 99 Tage. Nach einer Frühgeburt, bei Mehrlingen oder wenn beim Kind eine Behinderung festgestellt wird (auf Antrag), sind es nach der Geburt 12 statt 8 Wochen. Kommt das Kind zu früh, werden die Tage, die vor der Geburt gefehlt haben, hinten angehängt. Kommt es später, verlängert sich nur die Zeit vor der Geburt.
Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich?
Während des Mutterschutzes bekommen Angestellte im Ergebnis ihr volles Nettogehalt. Die Krankenkasse zahlt höchstens 13 € pro Kalendertag, den Rest schießt der Arbeitgeber zu. Grundlage ist das Netto der letzten drei abgerechneten Monate geteilt durch 90. Bei 2.100 € netto im Monat sind das 70,00 € pro Tag und für 99 Tage rund 6.930 €.
Was bekommen privat Versicherte und Minijobberinnen?
Wer privat oder familienversichert ist und angestellt arbeitet – auch im Minijob –, bekommt vom Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig höchstens 210 € Mutterschaftsgeld. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber den Zuschuss in Höhe des Nettolohns über 13 € pro Tag. Privat Versicherte sollten außerdem prüfen, ob ihr Tarif ein Krankentagegeld für die Schutzfristen vorsieht.
Muss ich Mutterschaftsgeld versteuern?
Nein. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind steuer- und sozialabgabenfrei. Sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt: Sie erhöhen den Steuersatz auf das übrige Einkommen im Jahr. Deshalb ist eine Steuererklärung Pflicht, wenn mehr als 410 € Mutterschaftsleistungen gezahlt wurden.