Rechengang

§ 47 SGB V, Tarif 2026

Krankengeld-Rechner

Wie viel Krankengeld zahlt die Krankenkasse nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung? Bruttogehalt und Steuerklasse eingeben – der Rechner zeigt das Krankengeld pro Tag und Monat nach Abzügen, die Differenz zum Netto und die wichtigsten Termine.

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Kinder
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Krankengeld pro Monat (netto, 30 Tage)

Berechnung nach § 47 SGB V mit Lohnsteuertarif 2026, Zusatzbeitrag 2,9 %, Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € im Monat. Netto ohne Freibeträge. Richtwert – maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Krankenkasse.

So wird das Krankengeld berechnet

  1. Regelentgelt: das regelmäßige Bruttogehalt des letzten abgerechneten Monats, geteilt durch 30 – höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € (193,75 € pro Tag). Einmalzahlungen der letzten 12 Monate kommen mit einem 360stel pro Tag dazu.
  2. Brutto-Krankengeld: 70 % des Regelentgelts, aber höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts pro Tag. Bei den meisten Arbeitnehmern greift die 90-%-Grenze – vor allem in Steuerklasse I, IV und V.
  3. Abzüge: Arbeitnehmeranteile zur Renten- (9,3 %), Arbeitslosen- (1,3 %) und Pflegeversicherung (1,8 %, Kinderlose 2,4 %) auf 80 % des Regelentgelts. Keine Krankenversicherung, keine Steuer.
  4. Auszahlung: pro Kalendertag, meist rückwirkend nach Vorlage der AU-Bescheinigung. Ein voller Monat = 30 Tage.
Krankengeld pro Tag = min(70 % × Regelentgelt, 90 % × Netto) − (9,3 % + 1,3 % + 1,8 %) × 80 % × Regelentgelt

Beispiel: 3.000 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos. Regelentgelt 100,00 € pro Tag, 70 % davon 70,00 €; Netto 68,48 € pro Tag, 90 % davon 61,63 €. Es gilt der kleinere Wert: 61,63 €. Abzüglich 10,40 € Sozialabgaben bleiben 51,23 € pro Tag – 1.537 € im Monat statt 2.054 € Netto-Gehalt.

Krankengeld 2026 nach Bruttogehalt (Steuerklasse I, kinderlos)

Brutto / MonatNetto / MonatKrankengeld brutto / TagAbzüge / TagKrankengeld / Monatvom Netto
1.500 €1.165 €34,94 €5,20 €892 €77 %
2.000 €1.477 €44,31 €6,93 €1.121 €76 %
2.500 €1.769 €53,07 €8,67 €1.332 €75 %
3.000 €2.054 €61,63 €10,40 €1.537 €75 %
3.500 €2.333 €70,00 €12,13 €1.736 €74 %
4.000 €2.606 €78,16 €13,87 €1.929 €74 %
4.500 €2.871 €86,13 €15,60 €2.116 €74 %
5.000 €3.130 €93,90 €17,33 €2.297 €73 %
5.813 €3.537 €106,11 €20,15 €2.579 €73 %
7.000 €3.537 €106,11 €20,15 €2.579 €73 %

Ab der Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 €) steigt das Krankengeld nicht mehr: Höchstbetrag 135,62 € brutto pro Tag, 4.069 € im Monat vor Abzügen.

Dauer: 6 Wochen Lohnfortzahlung, dann bis zu 72 Wochen Krankengeld

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Krankengeld?

70 % des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts (Regelentgelt), aber höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts – jeweils pro Kalendertag, der Monat wird mit 30 Tagen gerechnet. Das Bruttoentgelt zählt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat; das Krankengeld beträgt 2026 deshalb höchstens 135,62 € pro Tag. Davon gehen noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.

Welche Abzüge gibt es beim Krankengeld?

Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % und Pflegeversicherung 1,8 % (Kinderlose ab 23: 2,4 %) – zusammen 12,4 bzw. 13,0 %, berechnet auf 80 % des Regelentgelts. Bei 3.000 € brutto sind das 10,40 € pro Tag. Krankenversicherungsbeiträge fallen nicht an, Steuern auch nicht – das Krankengeld unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Ab wann und wie lange gibt es Krankengeld?

In den ersten 6 Wochen einer Erkrankung zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). Ab der 7. Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld – wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Da die 6 Wochen Lohnfortzahlung mitgezählt werden, bleiben in der Regel 72 Wochen Krankengeld. Danach folgt die „Aussteuerung“: Arbeitslosengeld (Nahtlosigkeitsregelung), Erwerbsminderungsrente oder Bürgergeld.

Ist das Krankengeld steuerpflichtig?

Nein, es ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: In der Steuererklärung erhöht es den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Wer im Jahr mehr als 410 € Krankengeld bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (100 %, wenn in den letzten 12 Monaten beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld geflossen sind), höchstens 135,62 € pro Tag – abzüglich der Sozialabgaben. 2026 gibt es pro Kind und Elternteil 15 Arbeitstage (Alleinerziehende 30), bei mehreren Kindern höchstens 35 (70) Tage im Jahr. Das Kind muss unter 12 Jahre alt und gesetzlich versichert sein.

Zählen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld mit?

Ja. Einmalzahlungen der letzten 12 Monate vor der Arbeitsunfähigkeit erhöhen das Regelentgelt um ein 360stel pro Tag (Hinzurechnungsbetrag) – bis zur Beitragsbemessungsgrenze. 3.000 € Weihnachtsgeld bringen so gut 8 € mehr Regelentgelt pro Tag. Geben Sie die Summe im Feld „Einmalzahlungen“ ein.