Rechengang

Amtliche Werte 2026

Stundenlohn-Rechner

Wie viel verdienen Sie pro Stunde? Der Rechner ermittelt den Brutto- und Netto-Stundenlohn aus Monatsgehalt und Wochenstunden – oder umgekehrt das Monatsgehalt aus dem Stundenlohn – und zeigt, was von ausgezahlten Überstunden netto bleibt.

€
Std.
Kirchensteuer
Pflegeversicherung
Überstunden auszahlen lassen
Std.
%

Stundenlohn brutto

Netto-Werte nach dem amtlichen Lohnsteuertarif 2026, Zusatzbeitrag 2,9 %, ohne Kinderfreibeträge. Monatsstunden = Wochenstunden × 13 ÷ 3.

Die Formel für den Stundenlohn

Stundenlohn = Monatsgehalt × 3 ÷ 13 ÷ Wochenstunden  ·  Monatsgehalt = Stundenlohn × Wochenstunden × 13 ÷ 3

Ein Monat hat im Durchschnitt 4,33 Wochen; drei Monate sind genau 13 Wochen. Deshalb rechnet man das Monatsgehalt mit 3 ÷ 13 in ein Wochengehalt um und teilt durch die Wochenstunden. Bei 40 Stunden sind das 173,33 Monatsstunden, bei 38,5 Stunden 166,83 und bei 35 Stunden 151,67.

Der Netto-Stundenlohn teilt das Nettogehalt durch dieselben Monatsstunden. Er hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und dem Zuschlag für Kinderlose ab – bei Steuerklasse III bleibt pro Stunde deutlich mehr als bei Klasse V oder VI.

Stundenlohn in Monatsgehalt (40-Stunden-Woche, 2026)

Netto für Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer. Die erste Zeile ist der gesetzliche Mindestlohn 2026.

Stundenlohn bruttoMonat bruttoMonat netto (SK I)Stundenlohn nettoJahr brutto
13,90 €2.409,33 €1.716,47 €9,90 €28.912,00 €
15,00 €2.600,00 €1.826,59 €10,54 €31.200,00 €
16,00 €2.773,33 €1.925,80 €11,11 €33.280,00 €
18,00 €3.120,00 €2.121,99 €12,24 €37.440,00 €
20,00 €3.466,67 €2.314,92 €13,36 €41.600,00 €
22,00 €3.813,33 €2.504,68 €14,45 €45.760,00 €
25,00 €4.333,33 €2.783,33 €16,06 €52.000,00 €
28,00 €4.853,33 €3.054,82 €17,62 €58.240,00 €
30,00 €5.200,00 €3.231,84 €18,65 €62.400,00 €
35,00 €6.066,67 €3.678,51 €21,22 €72.800,00 €
40,00 €6.933,33 €4.144,81 €23,91 €83.200,00 €
50,00 €8.666,67 €5.005,28 €28,88 €104.000,00 €

Monatsgehalt in Stundenlohn

Monatsgehalt brutto40 Std.38,5 Std.35 Std.30 Std.
2.000,00 €11,54 €11,99 €13,19 €15,38 €
2.500,00 €14,42 €14,99 €16,48 €19,23 €
3.000,00 €17,31 €17,98 €19,78 €23,08 €
3.500,00 €20,19 €20,98 €23,08 €26,92 €
4.000,00 €23,08 €23,98 €26,37 €30,77 €
4.500,00 €25,96 €26,97 €29,67 €34,62 €
5.000,00 €28,85 €29,97 €32,97 €38,46 €
6.000,00 €34,62 €35,96 €39,56 €46,15 €
7.000,00 €40,38 €41,96 €46,15 €53,85 €

Mindestlohn 2026 und Minijob

Häufige Fragen

Wie berechne ich meinen Stundenlohn aus dem Monatsgehalt?

Monatsgehalt × 3 ÷ 13 ÷ Wochenstunden. Bei 3.000 € brutto und 40 Stunden: 3.000 × 3 ÷ 13 ÷ 40 = 17,31 €. Der Faktor 3 ÷ 13 rechnet den Monat in Wochen um (ein Quartal hat 3 Monate und 13 Wochen). Vereinfacht entspricht das Monatsgehalt ÷ 173,33 Stunden.

Warum wird mit 13 ÷ 3 und nicht mit 4 Wochen gerechnet?

Ein Monat hat nicht 4, sondern durchschnittlich 4,33 Wochen (52 ÷ 12). Mit 4 Wochen käme ein zu hoher Stundenlohn heraus. Manche Tarifverträge nutzen 4,348 (TVöD) oder 4,35; die Unterschiede liegen im Cent-Bereich.

Was ist der Netto-Stundenlohn?

Das, was pro Arbeitsstunde nach Lohnsteuer und Sozialabgaben übrig bleibt: Nettogehalt ÷ Monatsstunden. Bei 3.000 € brutto in Steuerklasse I (kinderlos, ohne Kirchensteuer) sind das 2.054,42 € netto ÷ 173,33 Stunden = 11,85 € pro Stunde. Der Rechner nutzt dafür den amtlichen Lohnsteuertarif 2026.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € pro Stunde (2025: 12,82 €). Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €. Bei 40 Wochenstunden entspricht das 2.409,33 € brutto im Monat; die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 €.

Wie berechne ich die Auszahlung von Überstunden?

Überstunden × Stundenlohn × (1 + Zuschlag). 10 Überstunden bei 17,31 € und 25 % Zuschlag ergeben 216,35 € brutto. Netto bleibt weniger, weil die Überstunden im Auszahlungsmonat mit dem Grenzsteuersatz versteuert werden – der Rechner zeigt die Differenz zwischen dem Netto mit und ohne Überstunden.

Wie rechne ich ein Jahresgehalt in einen Stundenlohn um?

Jahresgehalt ÷ 52 ÷ Wochenstunden. 48.000 € im Jahr bei 40 Wochenstunden sind 48.000 ÷ 52 ÷ 40 = 23,08 € pro Stunde. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen mit, wenn sie im Jahresgehalt enthalten sind.