Netto-Rente pro Monat
Gesetzliche Rente, pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner. Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn, Einkommensteuertarif 2026 mit Soli, ohne Kirchensteuer. Rentenwert ab 1.7.2026: 42,52 €. Richtwert ohne Gewähr.
Von der Bruttorente zur Netto-Rente
- Krankenversicherung: 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags – die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung.
- Pflegeversicherung: 3,6 % voll aus eigener Tasche, kinderlos 4,2 %.
- Einkommensteuer: auf den Besteuerungsanteil der Jahresrente, abzüglich Werbungskostenpauschale (102 €), Sonderausgabenpauschale (36 €) und der Kranken- und Pflegebeiträge. Steuer fällt erst über dem Grundfreibetrag von 12.348 € an.
Beispiel: 1.500 € Bruttorente, Rentenbeginn 2026, mit Kindern. Krankenversicherung 131,25 €, Pflegeversicherung 54,00 €. Steuerpflichtig sind 84 % – der Rentenfreibetrag beträgt 2.880 € im Jahr. Zu versteuerndes Einkommen 12.759 €, Steuer rund 4,92 € im Monat. Netto-Rente: 1.309,83 €.
Netto-Rente 2026 (Rentenbeginn 2026, mit Kindern)
| Bruttorente | KV + PV | Steuer (einzeln) | Netto einzeln | Netto Splitting |
|---|---|---|---|---|
| 800 € | 98,80 € | 0,00 € | 701,20 € | 701,20 € |
| 1.000 € | 123,50 € | 0,00 € | 876,50 € | 876,50 € |
| 1.200 € | 148,20 € | 0,00 € | 1.051,80 € | 1.051,80 € |
| 1.500 € | 185,25 € | 4,92 € | 1.309,83 € | 1.314,75 € |
| 1.800 € | 222,30 € | 41,67 € | 1.536,03 € | 1.577,70 € |
| 2.000 € | 247,00 € | 71,83 € | 1.681,17 € | 1.753,00 € |
| 2.200 € | 271,70 € | 105,83 € | 1.822,47 € | 1.928,30 € |
| 2.500 € | 308,75 € | 159,08 € | 2.032,17 € | 2.191,25 € |
| 3.000 € | 370,50 € | 252,08 € | 2.377,42 € | 2.618,00 € |
Ohne weitere Einkünfte. Mit Betriebsrente, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen über dem Sparerpauschbetrag steigt die Steuer.
Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn
| Rentenbeginn | bis 2005 | 2010 | 2015 | 2020 | 2022 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2030 | 2035 | 2040 | ab 2058 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| steuerpflichtig | 50 % | 60 % | 70 % | 80 % | 82 % | 83 % | 83,5 % | 84 % | 84,5 % | 86 % | 88,5 % | 91 % | 100 % |
Seit dem Wachstumschancengesetz steigt der Anteil ab 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr. Der steuerfreie Teil wird im ersten vollen Rentenjahr als Eurobetrag festgeschrieben.
Bruttorente aus Entgeltpunkten
Wer 45 Jahre lang genau durchschnittlich verdient hat, kommt auf 45 Entgeltpunkte – die sogenannte Standardrente von 1.913,40 € brutto. Ihre Entgeltpunkte stehen in der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.
Häufige Fragen
Wie viel bleibt von der Bruttorente netto?
Von der gesetzlichen Rente gehen Kranken- und Pflegeversicherung ab: 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags (Ø 2,9 % → 1,45 %) zur Krankenversicherung und der volle Pflegebeitrag von 3,6 % (Kinderlose 4,2 %). Das sind rund 12,4 %. Bei 1.500 € Rente bleiben vor Steuern etwa 1.314,75 €. Steuer fällt erst an, wenn der steuerpflichtige Teil der Rente plus andere Einkünfte den Grundfreibetrag (12.348 € im Jahr 2026) übersteigt.
Muss ich auf meine Rente Steuern zahlen?
Die Rente ist zu einem Teil steuerpflichtig, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt: 50 % bei Rentenbeginn bis 2005, 84 % bei Rentenbeginn 2026, ab 2058 100 %. Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben – spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt vom gesamten Einkommen ab.
Wie hoch ist der Rentenwert 2026?
Seit 1. Juli 2026 ist ein Entgeltpunkt 42,52 € Monatsrente wert (vorher 40,79 €, Erhöhung um 4,24 %). Einen Entgeltpunkt erhält, wer ein Jahr lang genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient. Die Bruttorente ist im Kern: Entgeltpunkte × Rentenwert × Zugangsfaktor.
Wie hoch ist der Abschlag bei früherer Rente?
Für jeden Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, sinkt die Rente dauerhaft um 0,3 % – bei der Rente für langjährig Versicherte (ab 63 mit 35 Jahren) also um bis zu 14,4 %. Die Rente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren ist abschlagsfrei, aber erst ab 65 (Jahrgang 1964).
Zahlen Rentner Pflegeversicherung voll?
Ja. Anders als bei Arbeitnehmern tragen Rentner den Pflegebeitrag allein: 3,6 % der Rente, Kinderlose 4,2 %. Für Kinder unter 25 gibt es Abschläge, die bei Rentnern aber selten greifen. Die Krankenversicherung teilen sich Rentner und Rentenversicherung je zur Hälfte.
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung machen?
Ja, wenn der steuerpflichtige Teil aller Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt. Die Rentenversicherung meldet die Rente automatisch ans Finanzamt (Rentenbezugsmitteilung). Wer nur eine kleine gesetzliche Rente bezieht, bleibt oft unter der Grenze – mit Betriebs- oder Mieteinnahmen kann sich das schnell ändern.