Rechengang

SGB VI, Stand 2026

Renteneintritt-Rechner

Wann kann ich in Rente gehen – und mit welchem Abschlag? Geburtsdatum eingeben: Der Rechner zeigt Regelaltersgrenze, frühesten Rentenbeginn für alle Altersrenten, den Abschlag je Monat und die Arbeitstage bis zur Rente.

Rentenbeginn

RentenartFrühestmöglichAbschlagsfreiMax. Abschlag

Rentenbeginn ist jeweils der Erste des Monats nach Erreichen der Altersgrenze (§ 99 SGB VI). Voraussetzung sind die jeweiligen Wartezeiten (5, 35 bzw. 45 Versicherungsjahre, Grad der Behinderung ab 50). Abschlag 0,3 % je Monat vorzeitigen Bezugs, dauerhaft.

Die vier Altersrenten im Überblick

Renteneintrittsalter nach Jahrgang

JahrgangRegelaltersrente45 Jahre, abschlagsfrei35 Jahre, abschlagsfrei*Schwerbehinderung, abschlagsfreiSchwerbehinderung, frühestens
bis 194665 Jahre63 Jahre65 Jahre63 Jahre60 Jahre
194765 J. 1 M.63 Jahre65 Jahre63 Jahre60 Jahre
194865 J. 2 M.63 Jahre65 Jahre63 Jahre60 Jahre
194965 J. 3 M.63 Jahre65 J. 3 M.63 Jahre60 Jahre
195065 J. 4 M.63 Jahre65 J. 4 M.63 Jahre60 Jahre
195165 J. 5 M.63 Jahre65 J. 5 M.63 Jahre60 Jahre
195265 J. 6 M.63 Jahre65 J. 6 M.63 J. 6 M.60 J. 6 M.
195365 J. 7 M.63 J. 2 M.65 J. 7 M.63 J. 7 M.60 J. 7 M.
195465 J. 8 M.63 J. 4 M.65 J. 8 M.63 J. 8 M.60 J. 8 M.
195565 J. 9 M.63 J. 6 M.65 J. 9 M.63 J. 9 M.60 J. 9 M.
195665 J. 10 M.63 J. 8 M.65 J. 10 M.63 J. 10 M.60 J. 10 M.
195765 J. 11 M.63 J. 10 M.65 J. 11 M.63 J. 11 M.60 J. 11 M.
195866 Jahre64 Jahre66 Jahre64 Jahre61 Jahre
195966 J. 2 M.64 J. 2 M.66 J. 2 M.64 J. 2 M.61 J. 2 M.
196066 J. 4 M.64 J. 4 M.66 J. 4 M.64 J. 4 M.61 J. 4 M.
196166 J. 6 M.64 J. 6 M.66 J. 6 M.64 J. 6 M.61 J. 6 M.
196266 J. 8 M.64 J. 8 M.66 J. 8 M.64 J. 8 M.61 J. 8 M.
196366 J. 10 M.64 J. 10 M.66 J. 10 M.64 J. 10 M.61 J. 10 M.
ab 196467 Jahre65 Jahre67 Jahre65 Jahre62 Jahre

* Mit 35 Versicherungsjahren ist der Beginn ab 63 möglich; jeder Monat vor der abschlagsfreien Grenze kostet 0,3 %. Bei den Jahrgängen 1949 und 1952 gelten monatsgenaue Stufen; die Tabelle zeigt den Dezember-Wert.

So wird der Rentenbeginn berechnet

Rentenbeginn = Erster des Monats nach dem Erreichen der Altersgrenze  ·  Abschlag = Monate vor der abschlagsfreien Grenze × 0,3 %

Ein Lebensjahr ist mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag vollendet (§ 187 BGB). Die Rente beginnt mit dem Kalendermonat, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind – also im Monat nach dem Geburtstag, bei Geburt am Monatsersten bereits im Geburtsmonat. Den Antrag stellen Sie am besten drei Monate vorher bei der Deutschen Rentenversicherung.

Häufige Fragen

Wann kann ich in Rente gehen?

Ohne Abschläge mit der Regelaltersgrenze: für alle ab Jahrgang 1964 mit 67 Jahren, für die Jahrgänge 1947 bis 1963 stufenweise zwischen 65 und 67. Früher geht es mit 45 Versicherungsjahren (Jahrgang 1964: mit 65, abschlagsfrei), mit 35 Versicherungsjahren ab 63 (mit Abschlag) oder bei Schwerbehinderung (Jahrgang 1964: abschlagsfrei mit 65, mit Abschlag ab 62).

Ab wann wird die Rente gezahlt?

Ab dem Ersten des Monats, der auf das Erreichen der Altersgrenze folgt. Wer am 15. März 1964 geboren ist, erreicht 67 Jahre am 14. März 2031 und bekommt die Regelaltersrente ab 1. April 2031. Wer am 1. eines Monats geboren ist, vollendet das Lebensjahr schon am letzten Tag des Vormonats – die Rente beginnt dann im Geburtsmonat.

Wie hoch ist der Abschlag bei Rente mit 63?

Für jeden Monat, den Sie vor der abschlagsfreien Altersgrenze in Rente gehen, wird die Rente dauerhaft um 0,3 % gekürzt. Jahrgang 1964 mit 35 Versicherungsjahren: Rente mit 63 statt 67 sind 48 Monate × 0,3 % = 14,4 % weniger – lebenslang. Mit 45 Versicherungsjahren ist der Beginn mit 65 abschlagsfrei.

Was zählt zu den 45 Versicherungsjahren?

Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und Selbstständigkeit, Kindererziehungszeiten, Pflege, Wehr- und Zivildienst, Krankengeld, Kurzarbeit und Arbeitslosengeld I (nicht in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, außer bei Insolvenz des Arbeitgebers), Minijobs mit eigenen Beiträgen. Nicht angerechnet werden Zeiten mit Arbeitslosengeld II / Bürgergeld und Schulzeiten.

Kann ich neben der Rente weiterarbeiten?

Ja. Seit 2023 gibt es bei allen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Seit 2026 bleiben außerdem bis zu 2.000 € Gehalt im Monat steuerfrei, wenn Sie nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten (Aktivrente).

Gilt die Tabelle auch für die Rente von Frauen und Beamte?

Die Altersgrenzen gelten für Frauen und Männer gleich. Die frühere „Altersrente für Frauen“ gibt es nur noch für Jahrgänge vor 1952. Beamte haben eigene Pensionsgrenzen (in der Regel ebenfalls 67, bei Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug früher).