Stand 2026: Dienstreise 0,30 € je gefahrenem km (Motorrad 0,20 €), Pendlerpauschale 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten km. Keine Steuerberatung.
Kilometerpauschale 2026 auf einen Blick
| Fahrt | Satz |
|---|---|
| Dienstreise mit Pkw oder E-Autoje gefahrenem Kilometer, hin und zurück | 0,30 €/km |
| Dienstreise mit Motorrad, Roller, Mopedauch E-Bikes über 25 km/h | 0,20 €/km |
| Dienstreise mit dem Fahrradkeine Pauschale, nur tatsächliche Kosten | – |
| Arbeitsweg (Entfernungspauschale)je Kilometer der einfachen Strecke, pro Arbeitstag | 0,38 €/km |
| Familienheimfahrt bei doppelter Haushaltsführungeinfache Strecke, einmal pro Woche | 0,38 €/km |
| Öffentlicher Dienst des Bundes (BRKG)höchstens 130 € je Dienstreise; 0,30 € bei erheblichem dienstlichem Interesse | 0,20 €/km |
Die Kilometerpauschale für Dienstreisen ist in § 9 EStG geregelt und verweist auf die höchste Wegstreckenentschädigung des Bundesreisekostengesetzes. Die Entfernungspauschale wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025 vereinheitlicht: Seit dem 1. Januar 2026 gibt es 0,38 € für jeden Kilometer, nicht erst ab dem 21. Kilometer.
Kilometerpauschale für Dienstreisen
Wer mit dem privaten Auto beruflich unterwegs ist – zum Kunden, zur Fortbildung, zu einer anderen Filiale –, kann 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer ansetzen. Anders als bei der Pendlerpauschale zählen Hin- und Rückweg. Der Arbeitgeber darf den Betrag steuer- und sozialabgabenfrei erstatten. Zahlt er nichts oder weniger, setzen Sie die Differenz als Werbungskosten in der Steuererklärung an.
Selbstständige und Freiberufler setzen dieselben 0,30 € als Betriebsausgaben an, wenn sie ihr Privatauto für den Betrieb nutzen. Mitfahrer bekommen keine eigene Pauschale – der Fahrer rechnet die gesamte Strecke ab.
Tabelle: Kilometerpauschale Dienstreise
Gefahrene Kilometer insgesamt, Pkw mit 0,30 € und Motorrad mit 0,20 € je km:
| Strecke | Pkw | Motorrad |
|---|---|---|
| 10 km | 3,00 € | 2,00 € |
| 20 km | 6,00 € | 4,00 € |
| 50 km | 15,00 € | 10,00 € |
| 100 km | 30,00 € | 20,00 € |
| 150 km | 45,00 € | 30,00 € |
| 200 km | 60,00 € | 40,00 € |
| 300 km | 90,00 € | 60,00 € |
| 500 km | 150,00 € | 100,00 € |
Pendlerpauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt die Entfernungspauschale, umgangssprachlich Pendlerpauschale. Sie beträgt 0,38 € je vollem Kilometer der kürzesten Straßenverbindung – nur für die einfache Strecke, aber für jeden Arbeitstag, an dem Sie tatsächlich hinfahren. Das Verkehrsmittel spielt keine Rolle: Sie gilt für Auto, Bahn, Fahrrad und Fahrgemeinschaften. Ohne eigenes Auto ist sie auf 4.500 € im Jahr begrenzt.
Tabelle: Pendlerpauschale 2026
Einfache Entfernung, Jahr mit 220 Arbeitstagen und Vergleich zur Regel bis 2025:
| Strecke | Tag | Jahr | + zu 2025 |
|---|---|---|---|
| 5 km | 1,90 € | 418 € | +88 € |
| 10 km | 3,80 € | 836 € | +176 € |
| 15 km | 5,70 € | 1.254 € | +264 € |
| 20 km | 7,60 € | 1.672 € | +352 € |
| 25 km | 9,50 € | 2.090 € | +352 € |
| 30 km | 11,40 € | 2.508 € | +352 € |
| 40 km | 15,20 € | 3.344 € | +352 € |
| 50 km | 19,00 € | 4.180 € | +352 € |
| 60 km | 22,80 € | 5.016 € | +352 € |
Steuerlich wirkt sich die Pauschale erst aus, wenn Ihre Werbungskosten zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen – den zieht das Finanzamt ohnehin ab. Bei 220 Arbeitstagen ist das ab etwa 15 km einfacher Strecke der Fall. Wer wenig verdient und deshalb keine Steuer zahlt, kann für die Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer die Mobilitätsprämie beantragen; sie wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entfristet.
Kilometergeld in Österreich
In Österreich heißt die Pauschale amtliches Kilometergeld. Seit dem 1. Juli 2025 beträgt es 0,50 € je Kilometer für den Pkw, 0,25 € für Motorrad und Fahrrad und 0,15 € je Mitfahrer. Der Arbeitgeber kann es für bis zu 30.000 km im Jahr steuerfrei auszahlen. Die österreichische Pendlerpauschale ist anders aufgebaut als die deutsche und hängt von Entfernung und Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel ab.
Kosten des eigenen Autos
Ob 0,30 € pro Kilometer Ihre echten Kosten decken, hängt vom Auto ab: Allein der Sprit kostet bei 7 Litern auf 100 km und 1,75 € pro Liter gut 12 Cent pro Kilometer, dazu kommen Wertverlust, Versicherung, Steuer und Werkstatt. Was eine Fahrt an Kraftstoff kostet, rechnet der Spritkostenrechner aus.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2026?
Für Dienstreisen mit dem privaten Pkw 0,30 € je gefahrenem Kilometer, für Motorrad, Roller und Moped 0,20 €. Für den Arbeitsweg gilt die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale): seit 2026 0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke, ab dem ersten Kilometer.
Was ist der Unterschied zwischen Kilometerpauschale und Pendlerpauschale?
Die Kilometerpauschale gilt für Dienstreisen und wird für jeden gefahrenen Kilometer angesetzt, also Hin- und Rückweg (0,30 €/km). Die Pendlerpauschale gilt für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte und nur für die einfache Entfernung pro Arbeitstag (0,38 €/km) – der Rückweg ist damit abgegolten.
Gilt die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer?
Ja, seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie für jeden Entfernungskilometer 0,38 € (Steueränderungsgesetz 2025). Bis 2025 gab es für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 € und erst ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Gezählt werden nur volle Kilometer der kürzesten Straßenverbindung.
Darf der Arbeitgeber mehr als 0,30 € pro Kilometer zahlen?
Ja, aber nur 0,30 € (Motorrad 0,20 €) sind ohne Nachweis steuerfrei. Was darüber hinausgeht, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn – es sei denn, Sie weisen höhere tatsächliche Kosten Ihres Autos nach, etwa mit einem individuellen Kilometersatz aus allen Fahrzeugkosten.
Gilt die Kilometerpauschale auch für Elektroautos und Fahrräder?
Für Elektroautos gelten dieselben Sätze wie für Verbrenner: 0,30 € bei Dienstreisen und 0,38 € Pendlerpauschale. Für das Fahrrad gibt es keine Kilometerpauschale bei Dienstreisen; den Arbeitsweg mit dem Rad können Sie aber mit der Pendlerpauschale absetzen. Schnelle E-Bikes über 25 km/h zählen als Kleinkraftrad (0,20 €).
Bekomme ich die Pendlerpauschale an Homeoffice-Tagen?
Nein. Für Tage, an denen Sie nicht zur Arbeit fahren, gibt es keine Entfernungspauschale. Für Homeoffice-Tage können Sie stattdessen die Tagespauschale von 6 € ansetzen, höchstens 1.260 € im Jahr.