Errechneter Geburtstermin
Schwangerschaftskalender: Wochen, Termine, Untersuchungen
Naegele-Regel: letzte Periode + 280 Tage, angepasst an die Zykluslänge. Der Termin wird vom Frauenarzt per Ultraschall bestätigt oder korrigiert. Untersuchungszeiträume nach den Mutterschafts-Richtlinien (Orientierung, keine medizinische Beratung).
So wird der Geburtstermin berechnet
Die Schwangerschaft wird ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung gerechnet – nicht ab der Befruchtung, die etwa zwei Wochen später stattfindet. So kommt man auf 40 Wochen oder 280 Tage, obwohl das Kind nur etwa 38 Wochen im Mutterleib wächst. Bei einem 35-Tage-Zyklus liegt der Eisprung sieben Tage später, der Termin verschiebt sich entsprechend.
Die drei Trimester
| Trimester | Wochen | Was passiert |
|---|---|---|
| 1. Trimester | SSW 1 – 12 | Einnistung, Anlage aller Organe, Herzschlag ab etwa SSW 6; erster Ultraschall (SSW 9–12), Mutterpass |
| 2. Trimester | SSW 13 – 27 | Erste Kindsbewegungen (SSW 18–22), großer Organultraschall (SSW 19–22), Zuckertest (SSW 24–28) |
| 3. Trimester | SSW 28 – 40 | Gewichtszunahme des Kindes, dritter Ultraschall (SSW 29–32), CTG, Mutterschutz ab 6 Wochen vor dem Termin |
Vorsorgeuntersuchungen laut Mutterschafts-Richtlinien
- SSW 5–8: Feststellung der Schwangerschaft, Anlage des Mutterpasses, Blutuntersuchungen (Blutgruppe, Röteln, Infektionen).
- SSW 9–12: 1. Ultraschall-Screening – Herzschlag, Größe (Scheitel-Steiß-Länge), Korrektur des Geburtstermins.
- SSW 11–14: optional Ersttrimester-Screening (Nackentransparenz, Bluttest) oder nicht-invasiver Pränataltest (NIPT).
- SSW 19–22: 2. Ultraschall-Screening (Organultraschall, auf Wunsch erweitert).
- SSW 24–28: Glukosetoleranztest (Schwangerschaftsdiabetes), Antikörper-Suchtest.
- SSW 29–32: 3. Ultraschall-Screening – Wachstum, Lage, Fruchtwasser.
- SSW 35–37: Test auf B-Streptokokken; ab SSW 32 alle zwei Wochen Vorsorge mit CTG, ab dem Termin alle zwei Tage.
Mutterschutz, Elternzeit und Fristen
- Mutterschutzfrist: 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh-/Mehrlingsgeburt). In dieser Zeit gibt es Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss in Höhe des Nettogehalts.
- Arbeitgeber informieren: keine Pflicht, aber der Kündigungsschutz gilt erst ab Mitteilung (auch nachträglich innerhalb von zwei Wochen nach einer Kündigung).
- Elternzeit: spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden; Elterngeld wird rückwirkend für höchstens 3 Monate gezahlt – also innerhalb der ersten drei Lebensmonate beantragen.
- Hebamme und Geburtsklinik: Hebammen für die Nachsorge sind vielerorts knapp – am besten gleich nach dem positiven Test suchen; Anmeldung in der Klinik um SSW 30–34.
Häufige Fragen
Wie wird der Geburtstermin berechnet?
Nach der Naegele-Regel: erster Tag der letzten Periode + 7 Tage − 3 Monate + 1 Jahr, was 280 Tagen (40 Wochen) ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung entspricht. Die Regel geht von einem 28-Tage-Zyklus aus; bei längeren oder kürzeren Zyklen verschiebt sich der Termin um die Differenz. Der Frauenarzt korrigiert den Termin oft nach dem ersten Ultraschall anhand der Größe des Embryos.
Warum zählt man 40 Wochen, obwohl die Schwangerschaft 38 Wochen dauert?
Weil die Schwangerschaftswochen (SSW) ab dem ersten Tag der letzten Periode gezählt werden, obwohl die Befruchtung erst rund zwei Wochen später beim Eisprung stattfindet. Die tatsächliche Entwicklungszeit beträgt etwa 266 Tage (38 Wochen), die „Schwangerschaftsdauer“ nach Zählweise 280 Tage. In SSW 5 ist der Embryo also erst etwa drei Wochen alt.
Was bedeutet die Schreibweise 12+3?
12 vollendete Wochen und 3 Tage – also der 4. Tag der 13. Schwangerschaftswoche. Ärzte und Hebammen verwenden diese Form, weil sie taggenau ist. Die Angabe „13. SSW“ meint denselben Zeitraum: Woche 13 läuft von 12+0 bis 12+6.
Wie genau ist der errechnete Termin?
Nur etwa 4 % der Kinder kommen genau am errechneten Termin zur Welt. Rund 90 % werden zwischen zwei Wochen davor und zwei Wochen danach geboren. Als termingerecht gilt eine Geburt zwischen 37+0 und 41+6; davor spricht man von Frühgeburt, ab 42+0 von Übertragung. Der Termin ist also ein Orientierungswert, kein Datum, das man fest einplanen kann.
Wann beginnt der Mutterschutz?
Sechs Wochen vor dem errechneten Termin (bei Berufstätigen beginnt dann das Beschäftigungsverbot, auf das man freiwillig verzichten kann) und endet acht Wochen nach der Geburt – zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder wenn beim Kind eine Behinderung festgestellt wird. Kommt das Kind früher als errechnet, verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um die ausgefallenen Tage.
Wann ist der Zeugungstermin?
Die Befruchtung findet um den Eisprung statt, also bei einem 28-Tage-Zyklus etwa 14 Tage nach Beginn der letzten Periode. Da Spermien bis zu fünf Tage überleben, liegt der Zeugungszeitraum zwischen etwa Tag 9 und Tag 16 des Zyklus. Der Rechner zeigt dieses Fenster; ein exakter Tag lässt sich im Nachhinein nicht bestimmen.