Rechengang

BEEG, Stand 2026

Elternzeitrechner

Wann muss ich die Elternzeit anmelden und wann bin ich wieder im Job? Geburtstag, Beginn und Dauer eingeben – der Rechner zeigt die Anmeldefrist, ab wann der Kündigungsschutz gilt, das Ende der Elternzeit und wie viel Anspruch übrig bleibt.

Monate

Elternzeit

Fristen nach §§ 15 bis 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Den Beginn setzt der Rechner automatisch – Sie können ihn jederzeit ändern.

Die wichtigsten Regeln zur Elternzeit

Regelbis zum 3. Geburtstag3. bis 8. Geburtstag
Dauerbis zu 3 Jahre je Elternteilbis zu 24 Monate davon übertragbar
Anmeldung7 Wochen vor Beginn13 Wochen vor Beginn
Kündigungsschutz abAnmeldung, frühestens 8 Wochen vor BeginnAnmeldung, frühestens 14 Wochen vor Beginn
Aufteilungbis zu 3 Abschnitte je Elternteil ohne Zustimmung des Arbeitgebers
ArbeitenTeilzeit bis 32 Stunden pro Woche erlaubt

Beispiel

Das Kind kommt am Montag, 1. März 2027 zur Welt. Der Mutterschutz der Mutter endet am 26. April 2027, ihre Elternzeit kann am Dienstag, 27. April 2027 beginnen. Für zwölf Monate dauert sie bis zum 26. April 2028; anmelden muss sie sie spätestens am 9. März 2027. Will der Vater ab der Geburt zu Hause bleiben, muss er seine Elternzeit spätestens am 11. Januar 2027 anmelden – sieben Wochen vor dem Termin. Kommt das Kind früher, als die Frist erlaubt, kann bei dringenden Gründen eine kürzere Frist genügen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Wann muss ich Elternzeit anmelden?

Spätestens sieben Wochen vor dem Beginn, für Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag spätestens 13 Wochen vorher. Die Anmeldung beim Arbeitgeber genügt in Textform, also auch per E-Mail. Dabei müssen Sie verbindlich erklären, für welche Zeiten Sie innerhalb der ersten zwei Jahre Elternzeit nehmen.

Wie lange kann man Elternzeit nehmen?

Jeder Elternteil bis zu drei Jahre pro Kind – auch beide gleichzeitig. Bis zu 24 Monate davon können auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag verschoben werden. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers lässt sich die Elternzeit in drei Abschnitte aufteilen.

Wird der Mutterschutz auf die Elternzeit angerechnet?

Ja. Die Schutzfrist nach der Geburt (8 oder 12 Wochen) zählt zu den drei Jahren der Mutter. Ihre Elternzeit beginnt deshalb meist direkt nach dem Mutterschutz, die des anderen Elternteils oft schon am Tag der Geburt.

Darf ich in der Elternzeit arbeiten?

Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten gibt es nach sechs Monaten im Unternehmen einen Anspruch auf Teilzeit zwischen 15 und 32 Wochenstunden für mindestens zwei Monate. Der Antrag muss ebenfalls sieben Wochen (nach dem 3. Geburtstag 13 Wochen) vorher gestellt werden.

Bekomme ich in der Elternzeit Geld?

Die Elternzeit selbst ist unbezahlt – der Arbeitgeber zahlt kein Gehalt. Finanziell abgesichert wird sie durch das Elterngeld: 65 bis 100 % des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Elternzeit und Elterngeld werden getrennt beantragt.

Kann der Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen?

Vor dem 3. Geburtstag nicht, wenn die Frist eingehalten ist – Elternzeit ist ein Rechtsanspruch. Nur einen dritten Abschnitt zwischen dem 3. und 8. Geburtstag kann der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von acht Wochen ablehnen.