Elternzeit
Fristen nach §§ 15 bis 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Den Beginn setzt der Rechner automatisch – Sie können ihn jederzeit ändern.
Die wichtigsten Regeln zur Elternzeit
| Regel | bis zum 3. Geburtstag | 3. bis 8. Geburtstag |
|---|---|---|
| Dauer | bis zu 3 Jahre je Elternteil | bis zu 24 Monate davon übertragbar |
| Anmeldung | 7 Wochen vor Beginn | 13 Wochen vor Beginn |
| Kündigungsschutz ab | Anmeldung, frühestens 8 Wochen vor Beginn | Anmeldung, frühestens 14 Wochen vor Beginn |
| Aufteilung | bis zu 3 Abschnitte je Elternteil ohne Zustimmung des Arbeitgebers | |
| Arbeiten | Teilzeit bis 32 Stunden pro Woche erlaubt | |
Beispiel
Das Kind kommt am Montag, 1. März 2027 zur Welt. Der Mutterschutz der Mutter endet am 26. April 2027, ihre Elternzeit kann am Dienstag, 27. April 2027 beginnen. Für zwölf Monate dauert sie bis zum 26. April 2028; anmelden muss sie sie spätestens am 9. März 2027. Will der Vater ab der Geburt zu Hause bleiben, muss er seine Elternzeit spätestens am 11. Januar 2027 anmelden – sieben Wochen vor dem Termin. Kommt das Kind früher, als die Frist erlaubt, kann bei dringenden Gründen eine kürzere Frist genügen.
Gut zu wissen
- Verbindliche Planung: Bei der ersten Anmeldung legen Sie fest, wann Sie in den ersten zwei Lebensjahren Elternzeit nehmen. Eine spätere Verlängerung braucht in diesem Zeitraum die Zustimmung des Arbeitgebers.
- Urlaub: Der Arbeitgeber darf den Jahresurlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen – nicht aber, wenn Sie in Teilzeit weiterarbeiten.
- Krankenversicherung: Gesetzlich Pflichtversicherte bleiben während der Elternzeit beitragsfrei versichert, solange sie kein weiteres Einkommen haben.
- Elterngeld wird getrennt bei der Elterngeldstelle beantragt – rückwirkend nur für drei Monate. Eine Reform, nach der das Elterngeld für Geburten ab November 2027 kürzer gezahlt würde, ist bislang nur ein Entwurf (Stand Oktober 2026); die Regeln zur Elternzeit sollen unverändert bleiben.
Häufige Fragen
Wann muss ich Elternzeit anmelden?
Spätestens sieben Wochen vor dem Beginn, für Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag spätestens 13 Wochen vorher. Die Anmeldung beim Arbeitgeber genügt in Textform, also auch per E-Mail. Dabei müssen Sie verbindlich erklären, für welche Zeiten Sie innerhalb der ersten zwei Jahre Elternzeit nehmen.
Wie lange kann man Elternzeit nehmen?
Jeder Elternteil bis zu drei Jahre pro Kind – auch beide gleichzeitig. Bis zu 24 Monate davon können auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag verschoben werden. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers lässt sich die Elternzeit in drei Abschnitte aufteilen.
Wird der Mutterschutz auf die Elternzeit angerechnet?
Ja. Die Schutzfrist nach der Geburt (8 oder 12 Wochen) zählt zu den drei Jahren der Mutter. Ihre Elternzeit beginnt deshalb meist direkt nach dem Mutterschutz, die des anderen Elternteils oft schon am Tag der Geburt.
Darf ich in der Elternzeit arbeiten?
Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten gibt es nach sechs Monaten im Unternehmen einen Anspruch auf Teilzeit zwischen 15 und 32 Wochenstunden für mindestens zwei Monate. Der Antrag muss ebenfalls sieben Wochen (nach dem 3. Geburtstag 13 Wochen) vorher gestellt werden.
Bekomme ich in der Elternzeit Geld?
Die Elternzeit selbst ist unbezahlt – der Arbeitgeber zahlt kein Gehalt. Finanziell abgesichert wird sie durch das Elterngeld: 65 bis 100 % des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Elternzeit und Elterngeld werden getrennt beantragt.
Kann der Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen?
Vor dem 3. Geburtstag nicht, wenn die Frist eingehalten ist – Elternzeit ist ein Rechtsanspruch. Nur einen dritten Abschnitt zwischen dem 3. und 8. Geburtstag kann der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von acht Wochen ablehnen.