Ende des Mietverhältnisses
Nächste Kündigungstermine
Nach § 573c BGB für unbefristete Mietverträge über Wohnraum. Vertragliche Kündigungsverzichte, Zeitmietverträge und Staffelmieten können die Kündigung ausschließen. Keine Rechtsberatung – im Zweifel helfen Mieterverein oder Anwalt.
Kündigungsschreiben für Mieter
Angaben eintragen, Text kopieren, ausdrucken und eigenhändig unterschreiben. Die Daten bleiben in Ihrem Browser und werden nicht gespeichert.
Kündigungsfrist beim Mietvertrag
| Wer kündigt? | Frist | Kündigung muss zugehen |
|---|---|---|
| Mieter | 3 Monate | bis zum 3. Werktag eines Monats, Ende mit Ablauf des übernächsten Monats |
| Vermieter, Wohndauer unter 5 Jahren | 3 Monate | bis zum 3. Werktag, Ende mit Ablauf des übernächsten Monats |
| Vermieter, ab 5 Jahren | 6 Monate | bis zum 3. Werktag, Ende nach dem fünften folgenden Monat |
| Vermieter, ab 8 Jahren | 9 Monate | bis zum 3. Werktag, Ende nach dem achten folgenden Monat |
| Möbliertes Zimmer in der Wohnung des Vermieters | gut 2 Wochen | bis zum 15. eines Monats, Ende mit Ablauf dieses Monats |
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter darf im Vertrag nicht verlängert werden. Ein beidseitiger Kündigungsverzicht von bis zu vier Jahren ist aber zulässig – dann ist eine ordentliche Kündigung erst danach möglich. Ein befristeter Zeitmietvertrag endet automatisch und lässt sich vorher nicht ordentlich kündigen.
So berechnen Sie das Ende des Mietvertrags
- Dritten Werktag des Monats bestimmen: Werktage sind Montag bis Samstag ohne Feiertage. Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, reicht der Zugang am nächsten Werktag.
- Zugang prüfen: Ist die Kündigung bis dahin im Briefkasten des Vermieters, zählt der laufende Monat schon als erster Monat der Frist.
- Drei Monate zählen: Das Mietverhältnis endet mit Ablauf des übernächsten Monats. Kommt die Kündigung später, verschiebt sich alles um einen Monat.
Worauf es bei der Kündigung ankommt
- Schriftform: Nur ein eigenhändig unterschriebener Brief ist wirksam. Alle Mieter unterschreiben, adressiert an alle Vermieter.
- Zugang nachweisen: Persönlich übergeben und den Empfang bestätigen lassen, mit einem Zeugen in den Briefkasten werfen oder per Einwurf-Einschreiben schicken – und genug Puffer bis zum dritten Werktag einplanen.
- Keine Begründung nötig: Mieter müssen nicht sagen, warum sie kündigen. Vermieter dagegen brauchen einen gesetzlichen Grund.
- Übergabe vorbereiten: Schönheitsreparaturen nur, wenn eine wirksame Klausel im Vertrag steht. Zählerstände bei der Übergabe ins Protokoll aufnehmen.
- Kaution: Der Vermieter darf sie für eine angemessene Prüfzeit behalten, oft drei bis sechs Monate, bei ausstehender Nebenkostenabrechnung einen Teil auch länger.
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist haben Mieter?
Drei Monate, unabhängig davon, wie lange Sie schon in der Wohnung leben (§ 573c BGB). Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein, dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Beispiel: Kommt die Kündigung bis Mittwoch, 4. November 2026 an, endet der Mietvertrag am 31. Januar 2027. Einen Tag später verschiebt sich das Ende auf den 28. Februar 2027.
Zählt der Samstag als Werktag?
Ja. Werktage sind Montag bis Samstag, Sonn- und Feiertage zählen nicht. Bei der Kündigungsfrist rechnet der Samstag nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs mit (VIII ZR 206/04). Fällt der dritte Werktag allerdings auf einen Samstag, reicht der Zugang am folgenden Montag. Bei der Mietzahlung ist es anders: Dort zählt der Samstag nicht als Werktag.
Welche Kündigungsfrist hat der Vermieter?
Drei Monate in den ersten fünf Jahren nach dem Einzug, danach sechs Monate und ab acht Jahren neun Monate. Außerdem braucht der Vermieter einen gesetzlich anerkannten Grund, etwa Eigenbedarf oder erhebliche Pflichtverletzungen des Mieters, und muss ihn im Kündigungsschreiben nennen. Mieter können in Härtefällen widersprechen.
Wie muss die Kündigung aussehen?
Schriftlich auf Papier und eigenhändig unterschrieben (§ 568 BGB) – eine E-Mail, ein Fax oder eine WhatsApp-Nachricht ist unwirksam. Haben mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben, müssen alle unterschreiben, und die Kündigung muss an alle Vermieter gerichtet sein. Entscheidend ist der Zugang: Werfen Sie den Brief mit einem Zeugen ein oder nutzen Sie ein Einwurf-Einschreiben.
Kann ich früher aus dem Mietvertrag heraus?
Nur mit Zustimmung des Vermieters, etwa über einen Aufhebungsvertrag oder einen Nachmieter, den er akzeptiert. Einen gesetzlichen Anspruch auf vorzeitige Entlassung mit Nachmieter gibt es nicht. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie nach einer Mieterhöhung: bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens, zum Ende des übernächsten Monats. Achtung bei einem vereinbarten Kündigungsverzicht – er kann bis zu vier Jahre gelten.
Muss ich bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete zahlen?
Ja, die Miete ist bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses fällig – auch wenn Sie früher ausziehen. Zieht ein Nachmieter mit Zustimmung des Vermieters früher ein, endet Ihre Zahlungspflicht mit dessen Mietbeginn.