Netto im Minijob
Werte 2026: Minijob-Grenze 603 €, Übergangsbereich 603,01 bis 2.000 €, Faktor F 0,6619, Mindestlohn 13,90 €, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %. Lohnsteuer im Midijob nach Tarif 2026 ohne Kirchensteuer. Richtwerte ohne Gewähr.
Minijob, Midijob oder regulär?
| Verdienst / Monat | Art | Sozialabgaben Arbeitnehmer |
|---|---|---|
| bis 603 € | Minijob | nur 3,6 % Rente (abwählbar) |
| 603,01 bis 2.000 € | Midijob (Übergangsbereich) | reduziert, von fast 0 bis 21,15 % |
| über 2.000 € | regulär | 21,15 % (Kinderlose 21,75 %) |
Abgaben im Minijob 2026
| Abgabe | Gewerblich | Privathaushalt |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (Arbeitgeber) | 13 % | 5 % |
| Rentenversicherung (Arbeitgeber) | 15 % | 5 % |
| Rentenversicherung (Arbeitnehmer) | 3,6 % | 13,6 % |
| Pauschsteuer | 2 % | 2 % |
| Umlagen U1 / U2 | 0,8 % / 0,22 % | 0,8 % / 0,22 % |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | – |
| Unfallversicherung | je nach Branche | 1,6 % |
Den Krankenversicherungsbeitrag von 13 % zahlt der Arbeitgeber nur für gesetzlich versicherte Minijobber. Einen eigenen Krankenversicherungsschutz bringt der Minijob nicht – Schüler und Studenten sind meist familienversichert, Rentner über die eigene Rente.
So funktioniert der Midijob (Übergangsbereich)
Im Übergangsbereich zahlen Arbeitnehmer Sozialabgaben nur aus einer reduzierten Bemessungsgrundlage. Diese steigt von 0 € bei 603 € Verdienst linear auf den vollen Lohn bei 2.000 €:
Beispiel: Bei 1.200 € brutto zählen für den Arbeitnehmeranteil nur 854,69 €. Darauf fallen 21,15 % an, kinderlos zusätzlich 0,6 % Pflegezuschlag – zusammen 187,27 € statt 261,00 € bei voller Beitragspflicht. Ersparnis: 73,73 € im Monat. Die Rentenansprüche werden dennoch aus dem vollen Verdienst berechnet.
Abzüge im Midijob 2026 (Steuerklasse I, kinderlos)
| Brutto | Sozialabgaben Midijob | regulär | Ersparnis | Netto |
|---|---|---|---|---|
| 700 € | 32,43 € | 152,25 € | 119,82 € | 667,57 € |
| 800 € | 63,40 € | 174,00 € | 110,60 € | 736,60 € |
| 1.000 € | 125,33 € | 217,50 € | 92,17 € | 874,67 € |
| 1.200 € | 187,27 € | 261,00 € | 73,73 € | 1.012,73 € |
| 1.400 € | 249,20 € | 304,50 € | 55,30 € | 1.150,80 € |
| 1.600 € | 311,13 € | 348,00 € | 36,87 € | 1.266,62 € |
| 1.800 € | 373,07 € | 391,50 € | 18,43 € | 1.374,52 € |
| 2.000 € | 435,00 € | 435,00 € | 0,00 € | 1.476,84 € |
Häufige Fragen
Wie viel darf ich 2026 im Minijob verdienen?
Seit 1. Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 € im Monat (vorher 556 €). Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt: 13,90 € × 130 Stunden ÷ 3 = 602,33 €, aufgerundet 603 €. Im Jahr sind das bis zu 7.236 €. Gelegentlich darf die Grenze überschritten werden – in höchstens zwei Monaten pro Jahr bis zum Doppelten, etwa bei einer Krankheitsvertretung.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Beim Mindestlohn von 13,90 € höchstens 43 Stunden im Monat (603 € ÷ 13,90 €), also rund 10 Stunden pro Woche. Bei einem höheren Stundenlohn entsprechend weniger. Eine feste Stundengrenze gibt es nicht, entscheidend ist der Verdienst.
Was bleibt netto vom Minijob?
Im gewerblichen Minijob zahlen Sie nur 3,6 % Rentenversicherung (bei 603 € sind das 21,71 €), es bleiben 581,29 €. Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, bekommt den vollen Betrag. Die Steuer übernimmt in der Regel der Arbeitgeber mit der Pauschsteuer von 2 %. Im Privathaushalt beträgt der Eigenanteil zur Rente 13,6 %.
Was ist ein Midijob?
Eine Beschäftigung im Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 € im Monat. Arbeitnehmer zahlen hier reduzierte Sozialabgaben: Bei 603,01 € fast nichts, dann steigend bis zum vollen Anteil bei 2.000 €. Der Arbeitgeber zahlt am unteren Ende mehr als normal, am oberen Ende den regulären Anteil. Die Rentenansprüche werden trotzdem aus dem vollen Verdienst berechnet.
Muss ich im Midijob Steuern zahlen?
Lohnsteuer fällt nach der Steuerklasse an, wie bei jedem anderen Job. In Steuerklasse I bleibt man bis etwa 1.400 € im Monat meist steuerfrei. In Steuerklasse V oder VI (Zweitjob) wird dagegen von Anfang an Lohnsteuer abgezogen – dort lohnt der Vergleich mit einem Minijob besonders.
Darf ich einen Minijob neben dem Hauptjob haben?
Ja, ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt abgabenfrei für Sie (bis auf die 3,6 % Rente). Ein zweiter Minijob neben dem Hauptjob wird dagegen mit dem Hauptjob zusammengerechnet und voll sozialversicherungspflichtig. Mehrere Minijobs ohne Hauptjob werden addiert – über 603 € zusammen entsteht ein Midijob.