Rechengang

Gültig ab 1.1.2026

Düsseldorfer Tabelle 2026

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 gilt seit dem 1. Januar 2026. Nettoeinkommen eingeben – die Übersicht zeigt Ihre Einkommensgruppe und den Kindesunterhalt für jede Altersstufe, darunter die vollständige Tabelle mit Zahlbeträgen.

€

Einkommensgruppe

Zahlbeträge nach Abzug des Kindergeldes (259 €): bei Minderjährigen die Hälfte, bei Volljährigen voll. Höher- oder Herabstufung, Selbstbehalt und Mangelfall berücksichtigt der Unterhaltsrechner.

Düsseldorfer Tabelle 2026: Unterhaltsbedarf

GruppeNettoeinkommenProzent0–5 Jahre6–11 Jahre12–17 Jahreab 18 Jahre
1bis 2.100 €100 %486558653698
22.101 – 2.500 €105 %511586686733
32.501 – 2.900 €110 %535614719768
42.901 – 3.300 €115 %559642751803
53.301 – 3.700 €120 %584670784838
63.701 – 4.100 €128 %623715836894
74.101 – 4.500 €136 %661759889950
84.501 – 4.900 €144 %7008049411.006
94.901 – 5.300 €152 %7398499931.061
105.301 – 5.700 €160 %7788931.0451.117
115.701 – 6.400 €168 %8179381.0981.173
126.401 – 7.200 €176 %8569831.1501.229
137.201 – 8.200 €184 %8951.0271.2021.285
148.201 – 9.700 €192 %9341.0721.2541.341
159.701 – 11.200 €200 %9721.1161.3061.396

Beträge in Euro pro Monat, bemessen für zwei Unterhaltsberechtigte. Die Prozentsätze beziehen sich auf den Mindestunterhalt der ersten Gruppe. Über 11.200 € netto wird der Unterhalt nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt.

Zahlbeträge 2026: Düsseldorfer Tabelle abzüglich Kindergeld

Was tatsächlich überwiesen wird, ist der Tabellenbetrag minus Kindergeld: Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergelds (129,50 €) abgezogen, bei volljährigen das volle Kindergeld (259 €).

GruppeNettoeinkommen0–5 Jahre6–11 Jahre12–17 Jahreab 18 Jahre
1bis 2.100 €356,50428,50523,50439,00
22.101 – 2.500 €381,50456,50556,50474,00
32.501 – 2.900 €405,50484,50589,50509,00
42.901 – 3.300 €429,50512,50621,50544,00
53.301 – 3.700 €454,50540,50654,50579,00
63.701 – 4.100 €493,50585,50706,50635,00
74.101 – 4.500 €531,50629,50759,50691,00
84.501 – 4.900 €570,50674,50811,50747,00
94.901 – 5.300 €609,50719,50863,50802,00
105.301 – 5.700 €648,50763,50915,50858,00
115.701 – 6.400 €687,50808,50968,50914,00
126.401 – 7.200 €726,50853,501.020,50970,00
137.201 – 8.200 €765,50897,501.072,501.026,00
148.201 – 9.700 €804,50942,501.124,501.082,00
159.701 – 11.200 €842,50986,501.176,501.137,00

Selbstbehalt 2026

GegenüberSelbstbehalt pro Monat
minderjährigen Kindern und Schülern bis 21 – erwerbstätig1.450 €
minderjährigen Kindern und Schülern bis 21 – nicht erwerbstätig1.200 €
anderen volljährigen Kindern1.750 €
getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten – erwerbstätig1.600 €
getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten – nicht erwerbstätig1.475 €

Volljährige Kinder mit eigenem Haushalt, etwa Studierende, haben in der Regel einen festen Bedarf von 990 € im Monat, darin 440 € für die Warmmiete. Eigenes Einkommen wie BAföG oder Ausbildungsvergütung wird angerechnet, ebenso das volle Kindergeld.

Was sich 2026 geändert hat

AltersstufeMindestunterhalt 20252026PlusZahlbetrag 20252026
0–5 Jahre482 €486 €+4 €354,50 €356,50 €
6–11 Jahre554 €558 €+4 €426,50 €428,50 €
12–17 Jahre649 €653 €+4 €521,50 €523,50 €
ab 18 Jahre693 €698 €+5 €438,00 €439,00 €

Zahlbeträge der ersten Einkommensgruppe. Das Kindergeld stieg von 255 € auf 259 €; der Selbstbehalt blieb unverändert.

So lesen Sie die Düsseldorfer Tabelle

  1. Bereinigtes Netto ermitteln: Nettoeinkommen minus berufsbedingte Aufwendungen (meist 5 %, mindestens 50 €, höchstens 150 €) und anerkannte Schulden oder Altersvorsorge.
  2. Einkommensgruppe ablesen. Die Tabelle gilt für zwei Unterhaltsberechtigte – bei nur einem Kind wird in der Praxis oft eine Gruppe höher, bei drei und mehr Berechtigten niedriger eingestuft.
  3. Altersstufe des Kindes wählen: Ab dem Monat, in dem das Kind 6, 12 oder 18 wird, gilt die nächste Stufe.
  4. Kindergeld abziehen und prüfen, ob der Selbstbehalt gewahrt bleibt.

Häufige Fragen

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Eine Leitlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf, nach der in ganz Deutschland der Kindesunterhalt bemessen wird. Sie ordnet das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen einer von 15 Einkommensgruppen zu und nennt für jede Altersstufe des Kindes einen Unterhaltsbedarf. Die Tabelle ist kein Gesetz, wird aber von Jugendämtern und Gerichten angewendet.

Ab wann gilt die Düsseldorfer Tabelle 2026?

Seit dem 1. Januar 2026. Gegenüber 2025 ist der Mindestunterhalt gestiegen – in der ersten Altersstufe von 482 € auf 486 € – und das Kindergeld von 255 € auf 259 €. Bestehende Unterhaltstitel, die dynamisch auf den Mindestunterhalt verweisen, passen sich automatisch an.

Wie viel Unterhalt bei 2.500 € netto?

Ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2.500 € fällt in Gruppe 2 (2.101 – 2.500 €). Der Zahlbetrag nach Abzug des halben Kindergelds beträgt dann 381,50 € für ein Kind bis 5 Jahre, 456,50 € für 6 bis 11 Jahre und 556,50 € für 12 bis 17 Jahre. Bei nur einem Kind wird oft eine Gruppe höher eingestuft.

Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?

486 € für Kinder bis 5 Jahre, 558 € von 6 bis 11 und 653 € von 12 bis 17 Jahren. Nach Abzug des halben Kindergelds (129,50 €) bleiben als Zahlbetrag 356,50 €, 428,50 € und 523,50 €.

Wie viel muss mir als Unterhaltspflichtigem bleiben?

Gegenüber minderjährigen Kindern der notwendige Selbstbehalt: 1.450 € im Monat für Erwerbstätige, 1.200 € für Nichterwerbstätige. Gegenüber volljährigen Kindern, die nicht mehr zur Schule gehen, gilt der angemessene Selbstbehalt von 1.750 €. Reicht das Einkommen nicht für den vollen Unterhalt, liegt ein Mangelfall vor und der Unterhalt wird anteilig gekürzt.