Basiselterngeld pro Monat
Berechnung nach BEEG: Elterngeld-Netto = Brutto − 102,50 € Werbungskosten − Steuern (Lohnsteuertarif 2026 nach Steuerklasse) − 21 % pauschale Sozialabgaben. Ersatzrate 65–100 %, mindestens 300 €, höchstens 1.800 €. Richtwert – die Elterngeldstelle rechnet mit Ihren Gehaltsabrechnungen.
So berechnet sich das Elterngeld
Beispiel: 3.000 € brutto in Steuerklasse I ergeben ein Elterngeld-Netto von 1.991 €. Davon ersetzt das Elterngeld 65 %, also 1.294 € im Monat. In Steuerklasse III wären es bei gleichem Brutto 1.463 €, weil weniger Lohnsteuer abgezogen wird.
Die Ersatzrate ist gestaffelt: Bei einem Netto unter 1.000 € steigt sie für je 2 € weniger um 0,1 Prozentpunkte (bis 100 %), zwischen 1.000 und 1.200 € beträgt sie 67 %, darüber sinkt sie für je 2 € mehr um 0,1 Punkte bis auf 65 % ab 1.240 €. Den Höchstbetrag von 1.800 € erreicht, wer rund 2.770 € Elterngeld-Netto hat – etwa 4.400 € brutto in Steuerklasse I.
Elterngeld nach Bruttogehalt (Steuerklasse I, 2026)
| Brutto / Monat | Elterngeld-Netto | Ersatzrate | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|---|---|
| 1.000 € | 709 € | 81,50 % | 578 € | 289 € |
| 1.500 € | 1.094 € | 67 % | 733 € | 367 € |
| 2.000 € | 1.408 € | 65 % | 915 € | 458 € |
| 2.500 € | 1.703 € | 65 % | 1.107 € | 553 € |
| 3.000 € | 1.991 € | 65 % | 1.294 € | 647 € |
| 3.500 € | 2.272 € | 65 % | 1.477 € | 739 € |
| 4.000 € | 2.547 € | 65 % | 1.656 € | 828 € |
| 4.500 € | 2.815 € | 65 % | 1.800 € | 900 € |
| 5.000 € | 3.076 € | 65 % | 1.800 € | 900 € |
| 6.000 € | 3.572 € | 65 % | 1.800 € | 900 € |
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
- Basiselterngeld: 12 Monatsbeträge, die die Eltern frei aufteilen; 14, wenn beide mindestens 2 Monate nehmen (Partnermonate). Alleinerziehende bekommen 14 Monate allein. Beide Eltern können höchstens einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen (Ausnahme: Mehrlinge, Frühchen).
- ElterngeldPlus: ein Basismonat = zwei Plus-Monate mit je der Hälfte des Betrags (max. 900 €). Vorteil bei Teilzeit: Angerechnet wird nur, was über die Hälfte des Basisbetrags ohne Einkommen hinausgeht – so bleibt vom Teilzeitverdienst mehr übrig.
- Partnerschaftsbonus: 2 bis 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate je Elternteil, wenn beide gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten.
- Geschwisterbonus: +10 % (mindestens 75 €), wenn ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben. Mehrlingszuschlag: 300 € je weiterem Kind.
- Arbeiten im Bezug: bis zu 32 Stunden pro Woche erlaubt; das Einkommen mindert das Elterngeld.
Antrag, Fristen und Tipps
- Antrag bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes (meist online über ElterngeldDigital), nach der Geburt mit Geburtsurkunde. Rückwirkend nur 3 Monate – also spätestens im 3. Lebensmonat einreichen.
- Steuerklasse rechtzeitig prüfen: Sie muss in 7 der 12 Monate vor dem Mutterschutz gegolten haben.
- Mutterschaftsgeld wird vollständig angerechnet; die Monate zählen als Basismonate der Mutter.
- Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen des Jahres.
- Elternzeit ist vom Elterngeld unabhängig: bis zu 3 Jahre pro Kind, 7 Wochen vorher beim Arbeitgeber anmelden.
Häufige Fragen
Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Das Basiselterngeld ersetzt 65 bis 67 % des Nettoeinkommens, das vor der Geburt wegfällt – mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat. Bei einem Elterngeld-Netto unter 1.000 € steigt die Ersatzrate schrittweise bis auf 100 %, bei über 1.200 € sinkt sie auf 65 %. Wer vor der Geburt nicht gearbeitet hat, bekommt den Mindestbetrag von 300 €.
Welches Einkommen zählt für das Elterngeld?
Bei Angestellten der Durchschnitt der zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt – Monate mit Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein älteres Kind werden übersprungen. Daraus wird das Elterngeld-Netto berechnet: Brutto minus Werbungskostenpauschale (102,50 € im Monat), minus Steuern nach den Abzugsmerkmalen (Steuerklasse, Kirchensteuer) und minus pauschale Sozialabgaben von 21 % (9 % Kranken-, 10 % Renten-, 2 % Arbeitslosenversicherung). Bei Selbstständigen zählt der Gewinn des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres.
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Basiselterngeld gibt es bis zu 12 Monate (14, wenn beide Eltern mindestens zwei Monate nehmen). ElterngeldPlus ist halb so hoch (höchstens 900 €), wird dafür doppelt so lange gezahlt und lohnt sich, wer nach der Geburt in Teilzeit arbeitet: Das Teilzeiteinkommen wird nur bis zur Hälfte des Basisbetrags angerechnet. Der Partnerschaftsbonus gibt bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Lohnt sich ein Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt?
Oft ja. Weil das Elterngeld vom Netto nach Steuerklasse abhängt, kann der Elternteil, der Elterngeld bezieht, mit Steuerklasse III deutlich mehr bekommen. Die Steuerklasse muss aber in mindestens 7 der 12 Monate vor dem Mutterschutz gegolten haben – der Wechsel sollte also früh in der Schwangerschaft erfolgen. Die höhere Steuerlast des Partners gleicht sich mit der Steuererklärung aus.
Gibt es eine Einkommensgrenze?
Ja. Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt das Elterngeld, wenn das zu versteuernde Einkommen des Paares (oder des Alleinerziehenden) im Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 € liegt.
Wird das Mutterschaftsgeld angerechnet?
Ja, vollständig. In den acht Wochen nach der Geburt bekommen Mütter Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss in Höhe des Nettos; diese Monate gelten als Elterngeldmonate der Mutter, in denen kein Elterngeld zusätzlich fließt. Deshalb bleiben für die Mutter faktisch 10 Basismonate, in denen Elterngeld ausgezahlt wird.
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Das Kindergeld beträgt 2026 259 € pro Kind und Monat (2025: 255 €) und wird zusätzlich zum Elterngeld gezahlt. Es muss bei der Familienkasse beantragt werden; das Elterngeld bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes, möglichst innerhalb der ersten drei Lebensmonate, weil es nur drei Monate rückwirkend gezahlt wird.