Rechengang

Bundesurlaubsgesetz

Urlaubsrechner

Wie viele Urlaubstage stehen mir zu? Der Rechner ermittelt den Urlaubsanspruch bei Teilzeit, den anteiligen Urlaub bei Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr und die Auszahlung von Resturlaub – nach den Regeln des Bundesurlaubsgesetzes.

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Urlaubsanspruch

Grundlage: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Tarifverträge und Arbeitsverträge können günstigere Regeln enthalten – sie gehen vor.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit: die Formel

Urlaubstage = Vollzeit-Urlaub ÷ Vollzeit-Arbeitstage pro Woche × eigene Arbeitstage pro Woche

Maßgeblich ist, an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird – nicht wie viele Stunden. Der Urlaub soll in Wochen gleich lang bleiben: 30 Tage bei 5 Arbeitstagen sind 6 Wochen, und 18 Tage bei 3 Arbeitstagen sind ebenfalls 6 Wochen. Das gilt auch für Minijobs.

Arbeitstagegesetzlich (20)24 Tage25 Tage28 Tage30 Tage
6 Tage pro Woche2428,83033,636
5 Tage pro Woche2024252830
4 Tage pro Woche1619,22022,424
3 Tage pro Woche1214,41516,818
2 Tage pro Woche89,61011,212
1 Tag pro Woche44,855,66

Urlaubstage je nach Vollzeitanspruch (Spalten, bezogen auf eine 5-Tage-Woche). Bruchteile ab 0,5 werden beim gesetzlichen Urlaub aufgerundet.

Eintritt, Kündigung, Probezeit: Urlaub anteilig berechnen

Den vollen Jahresurlaub erwirbt man erstmals nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit (Wartezeit, § 4 BUrlG). Davor und bei Austritt in der ersten Jahreshälfte gibt es für jeden vollen Monat ein Zwölftel (§ 5 BUrlG):

Teilurlaub = Jahresurlaub ÷ 12 × volle Monate

Urlaubsabgeltung: Resturlaub auszahlen lassen

Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, muss ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Während des Arbeitsverhältnisses ist eine Auszahlung nicht erlaubt.

Abgeltung = Resturlaubstage × Monatsbrutto × 3 ÷ (13 × Arbeitstage pro Woche)

Bei 5 Arbeitstagen entspricht das Monatsbrutto × 3 ÷ 65. Variable Bestandteile wie Provisionen und Überstundenvergütung der letzten 13 Wochen zählen mit, einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld nicht. Die Abgeltung wird im Auszahlungsmonat wie laufender Lohn versteuert.

Weitere Regeln aus dem Bundesurlaubsgesetz

Häufige Fragen

Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich zu?

Mindestens 24 Werktage im Jahr bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG) – das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche, 16 bei 4 Tagen und 12 bei 3 Tagen pro Woche. Also immer vier Wochen. Tarif- und Arbeitsverträge gewähren meist mehr, üblich sind 26 bis 30 Tage.

Wie berechne ich den Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Urlaubstage bei Vollzeit ÷ Arbeitstage pro Woche bei Vollzeit × Ihre Arbeitstage pro Woche. Bei 30 Tagen Urlaub in der 5-Tage-Woche und 3 Arbeitstagen: 30 ÷ 5 × 3 = 18 Tage. Entscheidend ist die Zahl der Arbeitstage, nicht die Stundenzahl – wer an 5 Tagen je 4 Stunden arbeitet, hat den vollen Anspruch von 30 Tagen.

Wie viel Urlaub bei einer 4-Tage-Woche?

Vier Fünftel des Vollzeitanspruchs: aus 30 Tagen werden 24, aus 28 Tagen 22,4 und aus dem gesetzlichen Minimum von 20 Tagen 16. Die Zahl der Urlaubswochen bleibt gleich – sechs Wochen bei 30 Tagen.

Wie wird der Urlaub bei Eintritt oder Kündigung während des Jahres berechnet?

Nach § 5 BUrlG gibt es für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Jahresurlaubs, wenn die Wartezeit von 6 Monaten noch nicht erfüllt ist oder das Arbeitsverhältnis in der ersten Jahreshälfte endet. Wer nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, hat Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub; nur vertraglicher Mehrurlaub darf dann anteilig gekürzt werden, wenn das vereinbart ist.

Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?

Resturlaubstage × Tagesverdienst. Der Tagesverdienst ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen geteilt durch die Arbeitstage in diesem Zeitraum – bei festem Monatsgehalt und 5-Tage-Woche: Monatsbrutto × 3 ÷ 65. Die Abgeltung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig wie normaler Lohn.

Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Ja, denselben wie alle Teilzeitkräfte: gesetzlich 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche, anteilig nach Arbeitstagen. Wer als Minijobber an 2 Tagen pro Woche arbeitet, hat mindestens 8 Urlaubstage im Jahr – bezahlt mit dem üblichen Verdienst.

Wann verfällt der Urlaub?

Grundsätzlich am 31. Dezember, bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen am 31. März des Folgejahres. Der Arbeitgeber muss aber rechtzeitig auffordern, den Urlaub zu nehmen, und auf den Verfall hinweisen – sonst verfällt er nicht (EuGH/BAG). Bei langer Krankheit verfällt Urlaub 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, also am 31. März des übernächsten Jahres.